Stuttgart – Die Ausgaben des Landes Baden-Württemberg für die Anwälte von Asylbewerbern haben sich einem Bericht zufolge fast verdreifacht.
Wie die Stuttgarter Nachrichten (Dienstag) unter Berufung auf das Justizministerium berichten, wurde 2017 für Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten Prozesskostenhilfe im Gesamtumfang von 363.000 Euro gewährt. Im Jahr zuvor waren es demnach noch 133.000 Euro. Die Tendenz sei weiter steigend.
Prozesskostenhilfe wird vom Staat gewährt, wenn das Einkommen des Antragstellers unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und seine Klage nicht aussichtslos erscheint.
Hauptgrund für die Entwicklung sei die steigende Zahl an Asylklagen. Verzeichneten die Verwaltungsgerichte im Land 2016 noch 18.234 Eingänge, waren es 2017 bereits 47.906. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte dem Blatt: „Die Folgen der Flüchtlingskrise belasten die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg maximal.“
Inzwischen entfällt bei den Verwaltungsgerichten dem Bericht zufolge fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich. 2016 war es noch etwas weniger als die Hälfte. „Auch das sind letztlich Folgekosten der Flüchtlingskrise“, sagte Wolf. Dolmetscherkosten sind in der Rechnung nicht erfasst.
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