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Jul 11

22-Jähriger soll Ex-Freundin getötet haben

In Rheinland-Pfalz wurde eine 19-Jährige nach einem Streit mit ihrem Ex-Freund tot in ihrem Hausflur aufgefunden. Der 22-Jährige war erst im April verurteilt worden, weil er die junge Frau gewürgt hatte. Die Polizei nahm den Mann fest.

Es war nicht das erste Mal, dass er ihr gegenüber handgreiflich wurde: Das Leben einer jungen Frau in Neustadt an der Weinstraße hat ein brutales Ende gefunden. Polizeibeamte fanden die 19-Jährige in der Nacht zum Dienstag tot im Flur eines Wohnhauses. Kurz nach 23 Uhr war die Polizei über einen Streit zwischen ihr und ihrem Ex-Freund in dem Mehrfamilienhaus informiert worden. Als die Beamten anrückten, war die 19-Jährige bereits tot.

Neben ihr saß ein 42 Jahre alter Bewohner des Hauses, der verletzt war. Ersten Ermittlungen zufolge wollte er der Frau helfen, wurde dabei aber von dem mutmaßlichen Angreifer verletzt. Als tatverdächtig gilt der 22 Jahre alte Ex-Freund der jungen Frau, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Der Mann flüchtete zunächst, wurde aber kurze Zeit später von der Polizei festgenommen. Auch ein Hubschrauber war im Einsatz.

Berichte, wonach der Mann mit einem Messer zugestochen haben soll, wollte Hubert Ströber von der Staatsanwaltschaft Frankenthal zunächst nicht kommentieren. Eine rechtsmedizinische Untersuchung sei zeitnah geplant, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Ersten Ermittlungen zufolge sollen sich die 19 Jahre alte Frau und ihr Ex-Partner gestritten haben. Dabei soll der 22 Jahre alte Mann – ein in Deutschland geborener Türke – die Frau getötet haben, hieß es.

Tatverdächtiger im April wegen Körperverletzung verurteilt

Der Verdächtige sollte am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Wie die Staatsanwaltschaft den Antrag auf einen Haftbefehl begründen will – etwa mit dem Verdacht auf Mord oder auf Totschlag –, blieb zunächst offen. Wie Hubert Ströber sagte, wurde der Tatverdächtige bereits am 27. April wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Weil er die nun getötete Ex-Freundin geschlagen und gewürgt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht in Neustadt zu einer Haftstrafe. Die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten war zur Bewährung ausgesetzt.

Damals schon, als er die laut Staatsanwaltschaft in Polen geborene Frau auf brutale Weise angegangen hatte, seien beide kein Paar mehr gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Ob der Tatverdächtige nach seiner damaligen Verurteilung bestimmte Auflagen zu erfüllen hatte – also ob er beispielsweise einen bestimmten räumlichen Abstand zu seiner Ex-Freundin einzuhalten hatte –, blieb zunächst unklar.

dpa/vwe

 

Quelle: Welt

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