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Feb 06

Drei radikale Gefängnis-Imame aus dem Verkehr gezogen

Muslime beten im Gebetsraum der DiTiB-Moschee in Stuttgart. (Symbolbild)

Heilbronn – Das baden-württembergische Justizministerium hat drei Imamen wegen verfassungsschutzrechtlicher Bedenken untersagt, als muslimische Seelsorger in Gefängnissen zu arbeiten.

Dies erklärte ein Sprecher der Behörde den Zeitungen Heilbronner Stimme und Mannheimer Morgen.

Als Grund nannte der Sprecher Hinweise auf Kontakte zu Institutionen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Hierbei handele es sich vor allem um die umstrittene islamistische Bewegung Milli Görüs.

Die drei Männer nahmen mit 13 weiteren Imamen an einem Ausbildungsprojekt des Landes zur islamischen Gefangenenseelsorge teil, das 2016 aufgelegt wurde.

Die Imame haben Ende vergangenen Jahres ihre Tätigkeit in den Haftanstalten begonnen. Ziel des Programms ist es, staatlich überwachte Imame auszubilden, um islamistisch motivierten Radikalisierungstendenzen in den 17 Justizvollzugsanstalten im Südwesten entgegenzuwirken.

Insgesamt befinden sich unter den in Baden-Württemberg aktuell 7100 Inhaftierten knapp 1900 Muslime. Seit 2012 stieg der prozentuale Anteil der Häftlinge mit muslimischer Konfession von knapp 20 auf aktuell mehr als 26 Prozent an.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

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