Dresden – Am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat am Dienstag der Prozess gegen den jungen Asylbewerber Abdullah A.H.H. aus Syrien begonnen.
Nach Verlesung der Anklage unter anderem wegen Anleitung zur Begehung einer staatsgefährdenden Straftat wurde die Öffentlichkeit mit Verweis auf das Jugendstrafrecht für die gesamte Prozessdauer ausgeschlossen. Der 18-Jährige, der in Aleppo geboren wurde, war zur Tatzeit minderjährig.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Abdullah A.H.H. vor, sich seit dem Frühjahr 2016 mit dem Terrornetzwerk „Islamischer Staat“ (IS) und dem Dschihad beschäftigt, radikalisiert und für den IS in mehreren Chat-Beiträgen geworben zu haben.
Der Jugendliche war laut Anklage im Sommer 2015 nach Deutschland gekommen, lebte zuletzt in Dresden und sitzt in Untersuchungshaft. Er soll bei Facebook IS-Symbole verwendet, den Kampf gegen sogenannte Ungläubige propagiert und Gleichgesinnte dazu aufgerufen haben. Im Chat habe er sich als „schlafende Zelle“ bezeichnet und sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie „Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter“ interessiert.
Das Amtsgericht Dresden hatte den Fall im Frühjahr verhandelt, ihn nach der Beweisaufnahme aber wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland abgegeben. Seit Mai läuft ein Verfahren gegen einen weiteren Syrer, der den Terrormilizen Al-Nusra-Front und dem IS angehört haben soll.
Fotos: Christian Essler