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Feb 27

„Es müssen in Deutschland Regeln eingehalten werden“ – Verbotener Sex mit 13-Jähriger


(Foto: dpa)

Der junge Mann war 18 Jahre und zwei Monate alt. Das Mädchen stand drei Wochen vor seinem 14. Geburtstag. Am 11. Oktober 2016 gingen beide in die Amberger Wohnung eines Bekannten. Es kam zum Geschlechtsverkehr. Der heute 19-Jährige machte sich damit strafbar wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

„Ich möchte mich bei allen entschuldigen“, sagte der Angeklagte mit dem Status einer Duldung über Dolmetscher vor Gericht. Zwar räumte der Landkreisbewohner ein, gewusst zu haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war. Er habe jedoch nicht gedacht, dass er sich strafbar macht, wenn er mit ihr Sex hat, ließ er verlauten. Richter Peter Jung verurteilte den Mann zu einem Jahr auf Bewährung nach dem Jugendstrafrecht. „Der Angeklagte muss sich vorher erkundigen, welche Regeln einzuhalten sind. Das gilt nicht nur für Menschen, die als Asylbewerber einreisen, sondern für alle. Auch für die, die schon länger hier sind“, begründete Jung.

Vom Alter gewusst

Kennengelernt hat man sich über eine gemeinsame Bekannte. Die Freundin habe die 13-Jährige dem Schüler gezeigt und ihr seine Nummer geschickt. Dann seien kurze Sätze ausgetauscht worden. „Nur so etwas wie ,Hallo, wie geht’s‘, ich verstehe kein Deutsch“, so der Angeklagte. „Auch Sätze mit sexuellem Inhalt?“, wollte der Richter wissen. Der 19-Jährige verneinte, gab jedoch zu, vor dem Geschlechtsverkehr das Alter des Mädchens erfahren zu haben. Zum einen erwähnte es die gemeinsame Freundin, zum anderen habe die 13-Jährige es selbst erzählt. Da der Angeklagte den Tatvorwurf in vollem Umfang einräumte, konnte das Mädchen, das als Nebenklägerin auftrat, eine weitere Vernehmung zu Einzelheiten erspart bleiben.

Der Bericht aus der Jugendgerichtshilfe, den der Vorsitzende des Schöffengerichts vorlas, beschrieb den jungen Mann als „ruhig, freundlich“. Eine Lehrerin äußerte die Vermutung, dass er Analphabet sein könnte, da ihm das Deutschlernen schwer falle.

„Erhebliche Reiferückstände“ waren in allen Plädoyers die Begründung für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Staatsanwalt Tobias Kinzler bezeichnete die Tat als schweres Verbrechen. „Es müssen in Deutschland Regeln eingehalten werden. Es mag sein, dass es woanders anders ist, aber bei uns ist das strafbar.“ Er forderte zwei Jahre auf Bewährung (Bewährungszeit drei Jahre) und das Ableisten von 200 Arbeitsstunden.

Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Jörg Jendricke, verlangte zudem, dass der Angeklagte keinen Kontakt mehr zu seiner Mandantin aufnehmen dürfe. Er saß seit der Tat in Untersuchungshaft.

Gerade mal 18 Jahre alt

Sieben Monate Freiheitsstrafe ohne weitere Bewährungsauflagen, das hätte Rechtsanwalt Andreas Lösche für seinen Mandanten für angemessen gehalten. „Er war zum Tatzeitpunkt gerade mal 18 Jahre alt.“

Quelle

 

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