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Apr 25

Ex-Freundin mit Stanleymesser attackiert: 15 Jahre Haft

Stanley-Messer Urteil

Ein 23-jähriger Mann, der am 12. August 2016 wenige Tage nach der Trennung seine Ex-Freundin mit Tritten, Schlägen und einem Stanleymesser schwer verletzt hatte, ist am Montag im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den algerischen Asylwerber mit 5:3 Stimmen des versuchten Mordes für schuldig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurde die Verunstaltung des Opfers als besonderer Erschwerungsgrund gewertet. Der Täter hatte der mittlerweile 30 Jahre alten Frau eine tiefe, 13 Zentimeter lange Schnittwunde von der Stirn über die rechte Augenhöhle bis zur Wange zugefügt. Die Narbe wurde vom Gerichtsmediziner Wolfgang Denk als schwere Dauerfolge qualifiziert. Die gebürtige Rumänin bekam vom Gericht (Vorsitz: Eva Brandstetter) knapp 37.000 Euro an Krankenhauskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang zugesprochen.

IMG-20160825-WA0000.jpg Die heute 30-Jährige musste um ihr Leben zittern.

Der Angeklagte hatte eingangs des Verfahrens Allah und die Gerechtigkeit beschworen und versichert, er könne sich „an den Vorfall“ nicht mehr erinnern: „Ich habe zu der Zeit sehr viel Kokain genommen. Ich wusste nicht, was ich tue.“ Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stellte zu der behaupteten vollständigen Amnesie fest, ein drogenbedingter vollständiger Gedächtnisverlust sei „nicht ganz auszuschließen, aber unwahrscheinlich“. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vollständig berauscht gewesen. Der Angeklagte weise zwar eine Persönlichkeitsstörung auf, die aber keiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. „Er ist uneingeschränkt schuldfähig“, betonte Dantendorfer.

Der Algerier – sein Asylverfahren ist noch im Laufen, seinen Angaben zufolge hält er sich seit dreieinhalb Jahren in Österreich auf – hatte im Herbst 2015 die Rumänin kennengelernt, mit der er eine Beziehung einging. Im darauffolgenden Sommer erklärte die Frau diese für beendet. Wenige Tage danach rief der Algerier seine Ex an und erklärte ihr in jammerndem Tonfall, er sei schlecht beisammen. Sie möge ihn doch noch einmal besuchen kommen.

„Ich habe geglaubt, ich werde sterben“

Die Ex-Freundin kam dieser Bitte nach. „Er hat mir leidgetan. Er hat am Telefon geweint“, erläuterte die 30-Jährige dem Gericht im Zeugenstand. Kurz vor Mitternacht war sie in seiner in Wien-Landstraße gelegenen Flüchtlingsunterkunft, wo der Algerier sie sogleich in sein Zimmer zog und ihr ihren Angaben zufolge ankündigte: „Jetzt muss ich dich umbringen.“ Danach trat er laut Anklage auf die Frau ein, verpasste ihr Schläge, packte sie am Kopf und schnitt ihr die Haare ab. „Er wollte mich, glaube ich, auch skalpieren. Er hat versucht, mir die Haut mit den Haaren abzuschneiden. Ich habe geglaubt, ich werde sterben“, sagte die Zeugin.

IMG-20160825-WA0004.jpg Schnittverletzung am Handgelenk.

Schließlich fügte der 23-Jährige ihr mit seinem Stanleymesser noch tiefreichende Schnittwunden im Nackenbereich und im Gesicht zu. Ein 13 Zentimeter langer Schnitt führte von der Stirn bis zur Wange. Die rechte Gesichtshälfte sei als verunstaltet einzustufen, da die Narbe deutlich sichtbar sei, bemerkte dazu der beigezogene Gerichtsmediziner.

Beim Versuch, den Angreifer abzuwehren, wurden der 30-Jährigen Nerven und Sehnen am rechten Handgelenk durchtrennt. Die Frau habe sich mit Händen und Füßen gewehrt und sich nur deshalb retten können, bemerkte Staatsanwältin Christina Schnabl: „Es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass das nicht tödlich geendet hat.“

Angeklagter bereut Tat

„Ich habe eine unglaubliche Kraft entwickelt und ihm einen Tritt verpasst. Er ist aufs Bett gefallen“, schilderte die Zeugin, wie es ihr gelungen war, aus dem Zimmer und der Flüchtlings-WG zu gelangen. Ein anderer Hausbewohner hörte ihre Hilfeschreie, eilte der blutüberströmten Frau zu Hilfe, brachte sie in seine Wohnung und verständigte die Polizei.

Laut Gerichtsmediziner waren die Verletzungen schwer und mit einer mehr als 24 Tage andauernden Gesundheitsschädigung verbunden. Unmittelbar lebensbedrohliche Folgen hätten aber keine bestanden, schränkte der Sachverständige ein. Der Angeklagte dürfte die Tat bereuen. Zumindest hat er das seinem Opfer mehrfach versichert. Nach Angaben der Frau hat der 23-Jährige sie aus dem Gefängnis bisher fünf Mal angerufen und um Entschuldigung gebeten.

Quelle: oeat.24

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