«

»

Mai 28

Fastenmonat der Muslime: Ramadan-Knigge für Berliner Polizisten

Vom 27. Mai bis 24. Juni dürfen Muslime tagsüber nichts essen. Foto: dpa

Die Polizeiführung will ihre Beamten für das richtige Verhalten im muslimischen Fastenmonat sensibilisieren. In einer Art „Ramadan-Knigge“ gibt sie den Polizisten Verhaltenstipps.

Am Samstag beginnt der Ramadan. Bei Fastenden könne sich „eine gewisse Reizbarkeit“ einstellen. Darauf verweist ein Brief, den das LKA intern in der Behörde an alle Polizisten verschickte.

„Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, helfen das Bewusstsein und die Sensibilität für kulturelle, sprachliche oder religiöse Verschiedenheiten und Gemeinsamkeiten.“ Die Autorin des Schreibens, das dem KURIER vorliegt, verweist darauf, dass praktizierende erwachsene Muslime im Ramadan vom Anbruch der Morgendämmerung bis zur Nacht nichts essen und trinken.

In den meisten Fällen wirke sich die Fastenzeit „nicht auf unser polizeiliches Handeln aus, jedoch können folgende Hinweise hilfreich sein“. Die Polizisten werden darauf hingewiesen, dass Fastende reizbar sein könnten. Die Umstellung des Körpers auf die Fastenzeit könne im Rahmen von polizeilichen Kontrollen, Ermittlungen, Vernehmungen oder Durchsuchungen ursächlich „für eine gewisse Aufgebrachtheit“ sein.

K11-27_71-117252094_RGB_ori

Anlässlich des muslimischen Fastenmonats erhalten Berliner Polizistin einen allgemeinen Verhaltenskatalog. Foto: Thomas Uhlemann

Die Fastenzeit könne das Konfliktpotenzial in Flüchtlingsunterkünften  zusätzlich erhöhen.  Beim dreitägigen Fest des Fastenbrechens ab 25. Juni könne es zu Menschenansammlungen im Bereich von Moscheen und Kulturvereinen kommen. „Das wirkt sich sicherlich auf die Parkplatzsituation aus.“

Zu guter Letzt wird den Beamten geraten: „Sowohl zu Beginn des Ramadans als auch zum Fest des Fastenbrechens kann man ein frohes oder auch schönes Fest wünschen.“
„Jeder Mensch, egal welcher Religion und Sozialisation, der zu wenig isst und trinkt, hat eine gewisse Reizbarkeit“, begründet Polizeisprecher Winfrid Wenzel das Rundschreiben.

„Die Qualität des islamischen Fastens ist eine andere als die des christlichen Fastens. Auf einen Mann, der vielleicht gereizt ist, kann ich als Polizeibeamter anders zugehen, wenn ich das weiß.“

Berliner Kurier

Schreibe einen Kommentar

Close