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Sep 05

Hat 42-Jähriger seinem Saufkumpanen eine Schere in den Hals gerammt?

Nur dem raschen Eingreifen des Notarztes ist es zu verdanken, dass das Opfer überlebte (Symbolbild).

Frankfurt – Weil er in einer Gaststätte einem Zechkumpanen mit der Schere in den Hals gestochen und damit schwer verletzt haben soll, muss sich seit Mittwoch ein 42 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Frankfurt verantworten.

Die Anklage wertet den Vorfall vom September vergangenen Jahres als versuchten Totschlag.

Darüber hinaus legt sie dem angeklagten Marokkaner auch noch Körperverletzung zur Last. Im November 2016 soll er seiner Lebensgefährtin mit einem Faustschlag das Gesicht zertrümmert haben.

Während er am ersten Verhandlungstag zu diesem Vorwurf überhaupt keine Angaben machte, wollte er sich an den Vorfall in der Gaststätte infolge Drogen- und Alkoholkonsums nicht mehr erinnern. Einem Zeugen zufolge war der Grund des Streits banal: „Es ging einfach sinnlos los“.

Nur weil durch den raschen Notarzteinsatz die Blutungen am Hals des Verletzten gestoppt werden konnten, wurde sein Leben gerettet. Der mutmaßliche Täter und das Opfer hatten sich offenbar nur flüchtig gekannt.

Bei dem Angeklagten handelt es sich laut Gericht um einen seit knapp 25 Jahren kriminellen Mann, der vor allem mit Drogen- und Gewaltdelikten auffiel. Aus seiner marokkanischen Heimat hatte er sich in jungen Jahren abgesetzt, nachdem er eine mehrjährige Haftstrafe nach einer Messerattacke erhalten hatte.

Später wurde er mehrfach aus Deutschland ausgewiesen, kam jedoch immer wieder zurück.

Die Schwurgerichtskammer hat zunächst sechs Fortsetzungstermine anberaumt.

Fotos: DPA (Fotomontage)

Quelle: Tag24

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