Berlin – Ein 45-Jähriger hatte seine 34 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Wedding mit kochendem Wasser verbrüht und dann durch zwölf Messerstiche umgebracht. Für neun Jahre soll der geständige Mann ins Gefängnis.
Für neun Jahre soll der geständige Mann ins Gefängnis. Der Angeklagte sei des Totschlags schuldig, begründete das Landgericht am Montag. Der aus der Ost-Türkei stammende Mann habe die Frau im Dezember 2016 nach einem Streit in der Familienwohnung im Stadtteil Wedding attackiert. Die fünffache Mutter starb elf Tage später in einem Krankenhaus.
Bei dem Angeklagten habe sich möglicherweise eine „lange Anspannung eruptiv entladen“, hieß es weiter. Eine Tat im Affekt sowie eine verminderte Schuldfähigkeit des 45-Jährigen seien nach einem psychiatrischen Gutachten nicht auszuschließen. Auch Staatsanwältin und Verteidiger hatten auf Totschlag plädiert. Die Anklage war zunächst von Mord aus niedrigen Beweggründen ausgegangen.
Nach fast 20 gemeinsamen Jahren sei es zur Beziehungstat gekommen, so das Gericht. Es habe sich um eine innerhalb des erweiterten Familienkreises arrangierte Ehe gehandelt. Die Frau habe sich allerdings kein eigenes Leben aufbauen können. „Der Angeklagte hatte ein herrisches Verständnis als Familienoberhaupt.“ Er habe Ehefrau und Kinder auch geschlagen. Die Situation der Familie sei zudem finanziell schwierig gewesen. „Und beide Elternteile waren mit der Erziehung der Kinder überfordert.“
Der Angeklagte, der keinen Beruf erlernt hat, sei eine „schwierige Persönlichkeit“, hieß es weiter nach mehr als sechsmonatigem Prozess. Der Frau sei allerdings von außen – so durch einen Verein – Hilfe angeboten worden. „Wir sehen kein krasses Versagen der staatlichen Stellen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Die Ermittler gingen zunächst von Mord aus. Der Mann habe seine Frau aus „Wut und grenzenloser Eifersucht“ umgebracht, hieß es in der Anklage. Er habe sie als sein Eigentum betrachtet. Ein Mordmerkmal sei im Prozess aber nicht feststellbar gewesen, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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