Herford – Vermitteln arabisch-sprachige Flüchtlinge auf hinterhältige Weise im Kreis Herford Wohnungen an andere Flüchtlinge und zocken sie damit ab?
Dieser Vorwurf steht derzeit zumindest im Raum. Oft bekommen Flüchtlinge, die sich auf diese Vermittler einlassen, nicht mal die versprochene Wohnung. Die 300 Euro pro Person müssen sie trotzdem vorab abdrücken.
Viele sollen bereits auf die Betrüger reingefallen sein. Aus Angst, dass sie mit den Zahlungen gegen deutsche Gesetze verstoßen haben, zeigen die meisten die fiesen Machenschaften nicht an.
Die Neue Westfälische sprach mit einem syrischen Vermittler. Pro Person verlangt er als Vorleistung, bevor er mit seiner Arbeit loslegt, sogar 500 Euro. Gleichzeitig kassiert er vom deutschen Staat Sozialleistungen. Ein schlechtes Gewissen hat er deshalb nicht.
Stattdessen sagt er stolz, er lasse sich nur einen Service bezahlen. Im Jobcenter, beim Finanzamt, Landeskriminalamt und bei der Kreispolizeibehörde sind diese Geschäfte bisher nur als Gerüchte bekannt.
„Allein, dass jemand für die Wohnungsvermittlung Geld nimmt, ist nicht strafbar. Das fällt in den Bereich der Privatautonomie“, erklärt Udo Vennewald von der Bielefelder Staatsanwaltschaft.
Jeder, dem eine Wohnung gehört oder für die er einen Auftrag hat, kann diese auch vermitteln. Nicht nur über Bekannte, sondern auch über das Internet sind die Vermittler aktiv.
Sie nutzen die schwierige Wohnungslage im Kreis Herford schamlos aus und missbrauchen das Vertrauen der gutgläubigen Flüchtlinge, die nach langer Zeit den Aufenthaltsstatus erlangt haben.
Wenn sie aus den städtischen Unterbringungen, von denen es zahlreiche gibt, raus müssen, stehen sie erst mal auf der Straße. Freie Wohnungen sind Mangelware.
In eine andere Kommune zu gehen, ist keine Option: Anerkannte Flüchtlinge müssen vorerst in der Stadt bleiben, der sie zugewiesen wurden. So haben die angeblichen Vermittler ein leichtes Spiel.