Frankfurt/Main – Gut ein halbes Jahr nach dem Brand in einer Asylunterkunft in Bad Homburg im Taunus hat das Amtsgericht Frankfurt einen 21 Jahre alten syrischen Asylbewerber, der dort wohnte, in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Die Richter gaben damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, dem sich auch der Verteidiger des Brandstifters angeschlossen hatte.
Der damals 20 Jahre alte Mann hatt wegen familiärer Probleme am 5. Februar ein Bettlaken entzündet und damit für erhebliche Rauchentwicklung in dem von 50 Personen bewohnten Heim gesorgt.
Während drei Bewohner Rauchvergiftungen erlitten, zog sich einer Knochenbrüche und eine Gehirnerschütterung zu, weil er beim Sprung aus dem dritten Stock das Sprungtuch der Feuerwehr verfehlte. Sämtliche Bewohner wurden evakuiert, es entstand an dem seither unbewohnbaren Gebäude ein Schaden von rund 50.000 Euro.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Täter eine „schizophrene Psychose“, aus der eine ständige Gefahr für die Allgemeinheit erwachse. Weil der Beschuldigte sich bislang weder einer Therapie unterzogen noch Medikamente eingenommen habe, müsse von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.
Eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung schied laut Urteil aus denselben Gründen aus. Der Mann war bereits Anfang Juni nach dem Vorliegen des Gutachtens aus der Untersuchungshaft in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt worden.