Syrischen Flüchtlingen droht bei der Rückkehr in ihr Heimatland keine Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die dortige Regierung, entschied das OVG NRW. Das Gericht bestätigt damit die Auffassung des BAMF. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfahlen hat entschieden, dass einem 48-jährigen syrischen Familienvater aus Aleppo nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (Urt. v. 21.02.2017, Az. 14 A …