Nürnberg/Chemnitz – Der nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz festgenommene Iraker hat laut einem Medienbericht in seinem Asylverfahren gefälschte Papiere vorgelegt.
Eine Untersuchung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg habe ergeben, dass zwei der von dem Mann vorgelegten Personaldokumente „Totalfälschungen“ seien, berichtete der Spiegel am Freitag. Das Bamf äußerte sich zunächst nicht zu dem Bericht.
Der Iraker kam laut dem Bericht im Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland. Weil der 22-Jährige zuvor bereits in Bulgarien als Asylbewerber registriert worden war, hätte er nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 in das Land abgeschoben werden können. Doch nach Verstreichen einer Frist wurde Deutschland für sein Verfahren zuständig.
Der Spiegel berichtete unter Verweis auf die Asylakte des Mannes weiter, dass der Iraker den Bamf-Mitarbeitern erzählt habe, warum er aus der nordirakischen Provinz Ninive habe fliehen müssen: Er sei dort in ein Mädchen verliebt gewesen und habe Ärger mit dessen Vater und Onkel bekommen. Diese hätten ihn verprügelt und ihn mit einem Messer verletzt. Das Bamf habe seine Angaben jedoch für unglaubwürdig gehalten und den Asylantrag mit Datum vom 29. August 2018 abgelehnt.
Drei Tage zuvor – in der Nacht zum Sonntag – soll der 22-Jährige zusammen mit einem 23-jährigen Asylbewerber aus Syrien bei einer Messerattacke einen 35-Jährigen getötet und zwei weitere Männer verletzt haben (TAG24 berichtete). Nach der Tat zogen überwiegend rechte Demonstranten durch die Stadt und hetzten gegen Ausländer.
Update 17.14 Uhr:
Der nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz festgenommene Iraker hatte sich nach Angaben der Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), zwei gefälschte Identitäten zugelegt. „Ich weiß, dass er mit zweifach gefälschten Papieren unterwegs gewesen ist und dass sich der Mann zweimal in die Niederlande abgesetzt hat und auch mit zwei Identitäten unterwegs gewesen ist“, sagte Lindholz am Freitag „SWR Aktuell“.
Die CSU-Politikerin sieht Versäumnisse bei der Ausländerbehörde in Chemnitz. Denn obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Rücküberstellungspflicht bereits am 1. Juni 2016 festgestellt habe, sei diese nicht fristgerecht erfüllt worden.
In der Ausländerbehörde „hätte man innerhalb von sechs Monaten die Rücküberstellung nach Bulgarien vornehmen müssen. Wieso das in den sechs Monaten der Ausländerbehörde Chemnitz nicht gelungen ist, das kann ich heute nicht sagen“, sagte Lindholz.
Fotos: Harry Härtel/Haertelpress