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Mrz 10

Verwaltungsgericht kritisiert: Es wird zu wenig abgeschoben

Aus Sicht des Gerichts könnten abgelehnte Asylbewerber beispielsweise aus dem Iran oder Irak abgeschoben werden.

Düsseldorf – Die Spitze des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. Der Staat müsse konsequenter handeln. Kein gutes Haar ließen die Juristen auch am Fall des Mädchens Bivsi.

Der große Aufwand im Asylrecht ist nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt werden, sagen Verwaltungsrichter in Düsseldorf.

„Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch.

Dass auch die Eltern des Mädchens Bivsi wieder hätten einreisen dürfen, sei „ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer, die sich rechtskonform verhalten“.

Bivsis Eltern hätten „getrickst, betrogen und getäuscht, den Staat jahrelang vorgeführt“, sagte Heusch. Das Bleiberecht könne nicht davon abhängen, „wie mediengerecht das Anliegen präsentiert“ werde.

Bivsi war am 29. Mai vergangenen Jahres mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheitert war. Die 15-Jährige und ihre Eltern waren nach erfolgreichem Protest auch von Politikern im vergangenen August mit einem Schüleraustausch-Visum wieder eingereist. Die Eltern dürfen Bivsi aus humanitären Gründen für die Dauer der Ausbildung begleiten.

2017: Rekordeingang von Asyklagen in NRW

Für die Dauer ihres Verfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung (Symbolbild).
Für die Dauer ihres Verfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung (Symbolbild).

Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter.

Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es.

Das größte Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens hat im vergangenen Jahr einen Rekordeingang von Asylklagen verzeichnet. 19.300 Klagen und Eilanträge seien eingegangen, eine Steigerung von noch einmal 41 Prozent nach 141 Prozent im Jahr zuvor.

Bei der Zahl der Schutzsuchenden hätten Menschen aus Afghanistan am Gericht jene aus Syrien an der Spitze abgelöst. Die Erfolgsquote der Afghanen liege bei 30 Prozent. Obwohl es auch in Afghanistan relativ sichere Regionen gebe, würden dorthin praktisch nur Straftäter abgeschoben, kritisierte das Gericht.

Kritisch äußerten sich die Richter auch zum Kirchenasyl und dem Werben staatlicher Psychiatrien mit Slogans wie «Fühlen sie sich von Abschiebung bedroht?» Bei den Richtern sei der Eindruck entstanden, Aufenthalte im Kirchenasyl oder in der Psychiatrie würden gezielt eingesetzt, um Fristen ins Leere laufen zu lassen.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

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