Mit Selbstbezichtigungen und Geständnissen schwerer Straftaten in ihrer Heimat bis hin zum Mord versucht eine wachsende Zahl von Flüchtlingen in Hessen, einen zusätzlichen Schutz vor Abschiebung zu erreichen.
„Wenn die Todesstrafe droht, ist das schließlich ein Grund, nicht abzuschieben“, sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Nadia Niesen. Zuvor hatten die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Etwa seit November 2016 sei die Zahl der Flüchtlinge gestiegen, die in ihrem Asylverfahren schwere Straftaten gestehen. „Allein bei der politischen Abteilung gibt es derzeit mehr als 60 Fälle, dazu noch einige allgemeine“, sagte Niesen über die Fälle in Hessen.
„Eher oberflächliche Schilderungen“
Bei jedem derartigen Geständnis müsse wegen des Verdachts einer schweren Straftat ermittelt werden. Erschwerend komme hinzu, dass die meisten der angeblichen Straftäter nur „eher oberflächliche Schilderungen“ machten. Meist werden Niesen zufolge politische Straftaten eingeräumt. So habe ein Flüchtling berichtet, er sei von Taliban verschleppt worden und habe einen seiner Bewacher bei der Flucht getötet. In einem anderen Fall habe ein Flüchtling erklärt, er habe als Heranwachsender einen Raubmord begangen.