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Aug 03

Der unglaubliche Fall des Verbrechers Allasane Sal: Immer wieder Knast! Abschiebung UNMÖGLICH!

Allasane Sal (46) kam im November 1998 nach Deutschland. Ohne Papiere. Woher er genau kommt, weiß niemand. Und: Er wird immer wieder straffällig – kann deshalb nicht abgeschoben werdenFoto: Privat

Warum er seit 20 Jahren nicht abgeschoben werden kann

Hamburg – Im November diesen Jahres wird Allasane Sal (46) seit 20 Jahren in Deutschland sein. Zu Unrecht.

Die Hälfte dieser Zeit hat der Mann, der möglicherweise aus dem westafrikanischen Senegal stammt, wegen Drogendelikten und Gewalttaten im Gefängnis gesessen. Und es scheint, als würde es ewig so weitergehen können…

Er ist ein Krimineller – ohne Asylstatus, ohne den Willen und die Chance auf Integration. Trotzdem schafft er es, hierzubleiben – indem er einfach immer wieder Straftaten begeht und jegliche Kooperation verweigert.

BILD kennt alle Details und die hilflosen Versuche, den Mann, der noch bis Oktober 2019 im Knast sitzt, loszuwerden.

Das Protokoll

► ANFANG NOVEMBER 1998: Sal reist in Deutschland ein. Als Herkunftsland gibt er Burkina Faso an. Einen Pass hat er nicht.

► 18. NOVEMBER 1998: Asylantrag beim BAMF.

► 26. NOVEMBER 1998: Asylantrag abgelehnt: „offensichtlich unbegründet“. Klage wird eingereicht.

► 9. DEZEMBER 1998: Der Mann muss eigentlich ausreisen, aber er hat ja keine Papiere. Also wird er in Hamburg geduldet.

► 18. JANUAR 1999: Asyl-Klage wird abgelehnt.

► 24. NOVEMBER 1999: Erste Verurteilung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Vermutliches Delikt: Körperverletzung.

► 9. JANUAR 2002: Sal wird vorgeladen, um sich einer Delegation aus Burkina Faso zu stellen – um seine Herkunft zu klären. Jedoch: Er ist „unbekannt verzogen“.

► 22. JANUAR 2002: Neue Vorladung. Wieder die falsche Adresse.

► 11. NOVEMBER 2002: Sal wird schließlich doch einer Delegation aus Burkina Faso vorgeführt. Er schweigt und spuckt die Botschaftsangehörigen an. Sie entscheiden: Aus unserem Land stammt er nicht. Die Behörden sind ratlos. „Weitere Ermittlungsansätze für den Besitz einer andereren Staatsangehörigkeit gab es nicht.“

► MÄRZ 2003 BIS 28. APRIL 2004: Haft wegen Körperverletzung und Drogenmissbrauchs.

► 29. APRIL 2004: Das BAMF lehnt ab, einen Asylfolgeantrag anzunehmen.

► 18. AUGUST 2006 BIS 18. NOVEMBER 2011: Sal sitzt in Haft wegen schweren räuberischen Diebstahls, Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Strafe: drei Jahre und neun Monate.

Dazu: Gefährliche Körperverletzung (acht Monate), mehrere Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beleidigung (50 Tage), Diebstahls (30 Tage), Körperverletzung mit Beleidigung (236 Tage) und eine Ordnungshaft (zwei Tage).

► 20. JUNI 2008: Bescheid des Hamburger Einwohner-Zentralamts – Sal werde „mit unbefristeter Wirkung unanfechtbar ausgewiesen“. Aber noch immer weiß niemand, wo Sal herkommt.

► DEZEMBER 2008: Nachfragen der Haftanstalt an die Hamburger Behörde: Gibt es inzwischen Erkenntnisse über die Herkunft des Mannes? Antwort: Nein!

► HERBST 2011: Ein Häftling meldet sich bei der Anstaltsleitung des Gefängnisses: Sal stamme womöglich aus dem Senegal. Die Botschaft wird kontaktiert.

► 10. MÄRZ 2012 BIS 21. MÄRZ 2013: Haft wegen u.a. Diebstahls

► 7. MÄRZ 2013: Die Bundespolizei organisiert einen Anhörungstermin in der Botschaft Senegals. Sal spuckt und randaliert.

► 13. MÄRZ 2013: Senegals Botschaft teilt mit: Der Mann stamme nicht aus dem Senegal. Sals Duldung läuft weiter.

► 21. JUNI 2013 BIS 17. OKTOBER 2014: Haft wegen schweren Raubes.

► 21. Januar 2015 bis 9. März 2015: U-Haft, Verdacht auf gefährli- che Körperverletzung.

► 20. MÄRZ 2015: Sal wird von den Behörden „auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen und aufgefordert, sich um die Beschaffung eines Heimreisedokuments zu bemühen“.

► 13. DEZEMBER 2015: Festnahme, seitdem wieder Haft wegen Körperverletzung.

► 1. MAI 2016: Angriff auf Justizvollzugsbediensteten. Strafverlängerung bis Oktober 2019.

Wegen Körperverletzung sitzt der Mann derzeit in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“). Haftende: Oktober 2019

Wegen Körperverletzung sitzt der Mann derzeit in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“). Haftende: Oktober 2019

► 2. JULI 2018: Sammelanhörung bei senegalesischen Botschaftsangehörigen in München. Deren erste Reaktion: Sal stamme nicht aus dem Senegal. Der schriftliche Bescheid liegt noch nicht vor. Und so könnte es ewig weitergehen.

Übrigens: Zu den Verurteilungen zu Haftstrafen kommt noch eine große Anzahl kleiner Delikte und Verurteilungen!

Was sagt die Politik zu dem Fall?

Justizexperte Richard Seelmaecker (44), Abgeordneter der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft: „Dieser Fall zeigt, wie schwach unser Staat in Wirklichkeit ist. Es ist pervers, dass es uns nicht gelingt, solche Straftäter rauszuwerfen.“

Innenstaatsrat Bernd Krösser (54): „Der Fall zeigt ein gravierendes Problem für die Ausländerbehörden der Länder. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um solche Straftäter abzuschieben, stoßen aber dann an Grenzen, wenn wir keine Papiere für sie bekommen.“

Innen-Experte Wolfgang Bosbach (CDU): „Dieser Fall beweist erneut, welche Probleme die zuständigen Behörden bei der Durchsetzung einer Ausreisepflicht haben, wenn Identität und Nationalität der Betroffenen nicht zweifelsfrei feststehen, weil die Einreise ohne Vorlage von Personaldokumenten gestattet wurde. Solange man auch weiterhin bei Asylantragstellung an der Grenze auch ohne Papiere nach Deutschland einreisen kann, wird sich daran auch nichts ändern.“

Quelle: BILD

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