Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer steigt, doch die Rückführungen werden seltener. Bund und Länder hofften auf ihre freiwillige Ausreise. Ein Irrtum
Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen ist im vergangenen Jahr ebenso wie die Zahl der Abschiebungen weiter zurückgegangen. So kehrten 13.105 Personen freiwillig mit der Bundesförderung REAG/GARP in ihren Herkunftsstaat zurück, wie das Bundesinnenministerium WELT mitteilte. Damit setzte sich der starke Abwärtstrend von 2016 (54.006) auf 2017 (29.522) und 2018 (15.941) auch im vergangenen Jahr fort.
Erstmals kann das Bundesinnenministerium auch Angaben zu den freiwilligen Ausreisen ohne dieses wichtigste Förderprogramm machen. Demnach gab es 2019 mehr als 9419 freiwillige Rückkehrer ohne diese Förderung. Hierbei blieben allerdings Meldungen durch die Bundesländer Bayern, Berlin und Bremen unberücksichtigt, wie das Ministerium mitteilt. Für die vergangenen Jahre gibt es keine Vergleichswerte über die Zahl der ohne Bundesförderung freiwillig ausgereisten Personen.
In all diesen Zahlen zur freiwilligen Ausreise sind nicht nur abgelehnte Asylbewerber und andere Ausreisepflichtige enthalten, sondern auch Personen, die schon während ihres Asylverfahrens gefördert zurückkehren – oder auch in geringem Umfang anerkannte Asylbewerber.
Auch die Abschiebungen waren 2019 weiter rückläufig, wie WELT AM SONNTAG bereits vor drei Wochen unter Berufung auf vorläufige interne Daten berichtet hatte und wie das Bundesinnenministerium nun offiziell bestätigte. Den Angaben zufolge gab es 2019 nur noch 22.097 Abschiebungen. Die Abschiebungen gingen bereits von 2016 (25.375) auf 2017 (23.966) und 2018 (23.617) zurück.
In diesen Abschiebungen sind auch die sogenannten Überstellungen von unerlaubt weiterwandernden Asylbewerbern in den zuständigen Dublin-Staat enthalten. Darüber hinaus gab es 2019 nach Ministeriumsangaben 2934 sogenannte Zurückschiebungen. Damit können die Bundespolizisten unter Umständen kurz nach der unerlaubten Einreise die direkte Rückkehr in das Herkunftsland oder in einen Nachbarstaat erzwingen, beispielsweise wenn ein abgeschobener Straftäter trotz einer Wiedereinreisesperre wieder am Flughafen ankommt. 2018 hatte es nur 2497 Zurückschiebungen gegeben, der Anstieg könnte eine Folge der intensivierten Schleierfahndungen im Grenzraum sein.
Wegen der anhaltend niedrigen Abschiebungen hatten Bund und Länder große Hoffnungen in die sanftere Rückführungsvariante gesetzt, die geförderte freiwillige Ausreise. Der Betroffene wird dabei mit Reisekostenerstattung, einem Taschengeld und etwas Beratung davon „überzeugt“, der Ausreiseaufforderung nachzukommen. Für die Bundesländer und den Bund ist sie das präferierte Mittel, weil so der unmittelbare Zwang durch Polizisten vermieden wird.
Anfang 2017 hatte die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Förderung der freiwilligen Ausreise noch einmal deutlich verstärkt. Dass die Zahlen dennoch zurückgingen, erklären Regierungspolitiker mit dem hohen Anteil von Bürgern der Westbalkanstaaten im Spitzenjahr 2016. Fachleuten der Innenbehörden zufolge hängt der starke Rückgang der freiwilligen Ausreisen auch eng mit der nicht erfolgten Steigerung der Abschiebungen zusammen. Die Bereitschaft, einer Ausreiseaufforderung freiwillig Folge zu leisten, steigt, wenn die Betroffenen fürchten müssen, ansonsten abgeschoben zu werden.
Für unerlaubt einreisende Migranten aus den meisten asiatischen oder afrikanischen Staaten ist die Chance sehr gering, abgeschoben zu werden. Aktuell sind rund 250.000 Personen ausreisepflichtig, rund 200.000 sind geduldet. Diese sind zwar weiterhin ausreisepflichtig und auch aufgefordert, das Land zu verlassen, sie erhalten aber eine Mitteilung, dass die Bundesrepublik sie „vorübergehend“ nicht abschieben kann.
Wichtigster Duldungsgrund sind laut WELT vorliegenden Ministeriumsdaten fehlende Reisedokumente – das betrifft 83.000 Fälle. Hintergrund ist, dass Asylbewerber mehrheitlich ohne Papiere einreisen. Solange ihre Identität nicht geklärt ist, stellen die Herkunftsstaaten keine Reisedokumente aus. Nach 18 Monaten im Duldungsstatus dürfen die rund 600 Ausländerbehörden Aufenthaltserlaubnisse erteilen, damit endet die Ausreisepflicht.
Doch die großzügige Erteilung von Duldungen und dadurch sinkenden Rückführungszahlen sind nicht allein auf die schwarz-rote Koalition im Bund, sondern auch auf die Landesregierungen zurückzuführen. So hat sich etwa die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg am Mittwochabend darauf geeinigt, die Ermessensspielräume stärker zu nutzen, um ablehnte Asylbewerber mit Arbeits- oder Ausbildungsplatz im Land zu behalten.
Unternehmer, die abgelehnte Asylbewerber beschäftigen, sollen sich verstärkt an die Härtefallkommissionen wenden. Die Eingabe bei der Kommission habe aufschiebende Wirkung, falls eine Abschiebung geplant sei. Grüne und CDU in Baden-Württemberg hatten sich Mitte Dezember darauf geeinigt, eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des Bleiberechts für abgelehnte Asylbewerber auf den Weg zu bringen.