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Feb 12

50.000 Euro pro unbegleitetem jungen Flüchtling | Aufnahmekosten

Rund 50.000 Euro kostete im vergangenen Jahr die Aufnahme unbegleiteter Flüchtlinge im Durchschnitt pro Fall. Das ergab eine WELT-Umfrage in den Bundesländern. Quelle: WELT/ Louisa Lagé

Zahlen der Bundesländer zeigen hohe Ausgaben für Jugendliche, die allein nach Deutschland gekommen sind. Der Bund erstattet aber nur einen Bruchteil der Kosten. Jetzt schlagen die Finanzminister Alarm.

Die Aufnahme unbegleiteter Flüchtlinge hat im vergangenen Jahr im Durchschnitt rund 50.000 Euro pro Fall gekostet. Das ergab eine WELT-Umfrage in den Bundesländern.

Besonders präzise Informationen lieferte Schleswig-Holstein: Dort wurden 2017 „insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aufgewendet“, wie das Kieler Sozialministerium mitteilte. Es wurden 1795 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut, von denen 775 inzwischen Volljährige sind. Damit schlug im nördlichsten Bundesland ein Unbegleiteter durchschnittlich mit rund 58.600 Euro zu Buche.

Der Bund trägt nur einen kleinen Teil

Ähnlich hohe Kosten entstanden in Sachsen und Niedersachsen (rund 54.000). Weniger waren es in Thüringen (49.000) und Brandenburg (40.000). Die Beträge ergeben sich aus den von den Ländern WELT AM SONNTAG mitgeteilten Kosten für unbegleitete Ausländer im Jahr 2017, geteilt durch die in den jeweiligen Ländern betreuten Unbegleiteten zum Stand 13. Oktober 2017. Damals wurden bundesweit 56.758 Unbegleitete in der Jugendhilfe betreut; davon 24.089 junge Volljährige.

Die übrigen Bundesländer konnten keine oder nur veraltete Angaben machen; in vielen Fällen fehlten wesentliche Posten. Als einziges Bundesland listet Schleswig-Holstein in den Gesamtkosten auch „Erstattungen für begleitende Maßnahmen wie Krankenhilfe, Fahrtkosten oder Dolmetscherkosten“ auf.

Der Bund trägt bisher nur einen kleinen Teil der Kosten, weswegen die Finanzminister der Länder auf ihrer Konferenz im Januar forderten, dass sich der Bund mindestens zur Hälfte an der Finanzierung der Unbegleiteten beteiligt. In Schleswig-Holstein etwa betrug der Entlastungsbetrag des Bundes für 2017 nur 11,9 Millionen Euro, also nur ein Zehntel des finanziellen Aufwands.

Die Kommunen beschweren sich wiederum über mangelnde Unterstützung der Länder. „Neben der finanziellen Last, die den Kreisen von keinem der Bundesländer wirklich vollständig abgenommen wird, betrifft dies vor allem die fachliche Arbeit mit den jungen Menschen“, beklagt der Deutsche Landkreistag. Umso wichtiger sei eine sichere „Altersfeststellung durch einen Arzt“, damit „gegebenenfalls volljährige Flüchtlinge“ nicht zu Unrecht die aufwendige Betreuung erhalten.

Der für die jungen Migranten verwendete Begriff des „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings“ ist dabei nicht wörtlich zu nehmen; 43 Prozent sind auch nach offiziellen Angaben schon erwachsen. Ohne Eltern eingereiste Ausländer dürfen über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe bleiben, falls Betreuer und Jugendämter einen besonderen Bedarf feststellen.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds erlaubt es das Sozialgesetzbuch, erwachsene Ausländer in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr durch die Kinder- und Jugendhilfe zu betreuen.

Quelle: welt

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