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16-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt
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Sechs Jahre Haft für Jugendlichen
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Tat beeinflusst Schulleben in Lünen immer noch
Im Prozess um den Schüler, der in Lünen erstochen wurde, ist am Freitag (02.11.2018) das Urteil gesprochen worden. Der 16-jährige Angeklagte muss für sechs Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Dortmund verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2018 einen Mitschüler auf dem Schulflur der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Lünen niedergestochen hat. Damals hatte der Angeklagte ausgesagt, der Mitschüler habe seine Mutter beleidigend angeschaut.
Einspruch möglich
Die Angehörigen reagierten auf das Urteil sehr emotional. Die Mutter des Verurteilten musste gestützt werden, als sie aus dem Gerichtssaal kam. Und den Angehörigen des Opfers merkte man an, dass sie sich eine härtere Strafe gewünscht hätten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Jetzt ist noch eine Woche Zeit, für alle Beteiligten, Einspruch einzulegen.
Weitere Einzelheiten zum Tathergang, zum Motiv oder zur Urteilsbegründung gab das Gericht nicht bekannt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte noch minderjährig ist.
Schulleben hat sich verändert
Der Schock saß bei Schülern, aber auch Lehrern tief. Noch heute sei das Schulleben nicht mehr so unbeschwert wie früher, sagt Direktor Reinhold Bauhus. Wenn es zum Beispiel Streit gebe, würden manche Lehrer verunsichert reagieren.
Natürlich beschäftigt viele auch der Prozess. Immer wieder mussten Lehrer oder Schüler vor Gericht als Zeuge aussagen. Der Direktor hofft, dass das Urteil jetzt eine Art Schlussstrich darstellt.