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Nov 06

Aus Frust über Kündigung hat ein Syrer die eigene Chefin überfallen | Frankfurt

Die Statue Justizia.
© Peter Steffen/Archiv

Weil er seine frühere Chefin überfallen und anschließend mit deren Schlüssel den Tresor einer Kaffeeröster-Filiale ausgeräumt hat, ist ein 21 Jahre alter Mann am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Frankfurt. Denkbar glimpflich kam gestern vor dem Landgericht der Syrer davon, der nach seiner Entlassung bei der „Tchibo“-Filiale am Liebfrauenberg seine frühere Chefin überfallen, ihr den Tresorschlüssel abgenommen und kurz danach 18 300 Euro Bargeld aus dem Geldschrank erbeutet hatte.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte der Angeklagte auf Zuraten seines Verteidigers noch die Reißleine gezogen und ein umfassendes Geständnis abgelegt. So räumte er offen ein, dass er am 12. Dezember vergangenen Jahres – rund zwei Monate nach seiner fristlosen Entlassung wegen des Verdachts, Gelder unterschlagen zu haben – seine frühere Chefin, die Tchibo-Filialleiterin, bei deren Nachhauseweg von der Spätschicht vor der Haustüre in Niederrad abgepasst, ihr Reizgas ins Gesicht gesprüht und die Handtasche abgenommen habe.

Dann ging es mit dem Schlüssel im Eiltempo zu dem Tchibo-Geschäft, in dem er noch bis vor kurzem gearbeitet hatte. Als eine Stunde später weitere Mitarbeiter und die Polizei das Geschäft und den im Keller befindlichen Geldschrank sichern wollten, stand dessen Türe bereits weit offen. Von den Wocheneinnahmen in Höhe von 18 300 Euro war da schon nichts mehr zu sehen.

Obwohl der Angeklagte von der überfallenen Frau in dem dunklen Hinterhof nicht einwandfrei identifiziert werden konnte, fiel der Verdacht schnell auf den gekündigten Mitarbeiter. Auch wenn er in den drei Jahren seiner Betriebszugehörigkeit eigentlich bei seinen Kollegen und Vorgesetzten in einem recht guten Ruf stand, hatte die Entlassung doch so an seinem Image gekratzt, dass man ihm im Nachgang nun durchaus eine solche Tat zutraute.

Offenbar waren bereits die vorausgegangenen Unterschlagungen mit der chronischen Geldnot des jungen Mannes zu erklären. Darüber hinaus habe er sich um seine noch in der syrischen Heimat im Bürgerkrieg lebenden Verwandten gesorgt, teilte der Angeklagte gestern mit.

Der Verteidiger hatte ihn mit dem Hinweis auf die Mindeststrafe von fünf Jahren zu dem Geständnis gebracht.

Pluspunkte für die Annahme eines minderschweren Falles waren also dringend erforderlich. Die Strafkammer wertete neben dem Geständnis besonders die fehlenden Vorstrafen sowie das geringe Alter des Mannes, knapp über der Grenze des Heranwachsenden, als strafmildernd.

Wenngleich der Überfall auch psychische Folgen für die Frau und für einen weiteren Passanten hatte, der dem Täter noch die Strickmütze vom Kopf reißen konnte, so sei sie doch ausschließlich auf die Handtasche und den darin befindlichen Schlüssel ausgerichtet gewesen und habe nicht auf die Unversehrtheit der Frau gezielt.

Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls von einem minderschweren Fall ausgegangen, hatte jedoch auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Die Anklagevertreterin ließ es nach Verkündung des Urteil ebenso offen, ob sie Revision einlegen wird, wie der Verteidiger. Er hatte in seinem Schlussvortrag versucht, seinen Mandanten mit dem Wunsch nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren um einen Gefängnisaufenthalt herumzubekommen.

Doch bereits die recht hohe Beutesumme habe eindeutig dagegen gesprochen, hieß es in der Entscheidung.

Quelle: fnp

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