Laut Weitner sei das Gericht nicht restlos überzeugt gewesen, dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Flüchtlingshelferin erfolgte. Deshalb sei der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ angewendet worden.
Frau auf Flasche Wein eingeladen
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Asylbewerber die Frau im Dezember 2017 nach verschiedenen Behördengängen in ihrer Wohnung besucht und auf eine Flasche Wein eingeladen. Dort soll er die Sozialpädagogin vergewaltigt haben. Nicht zuletzt, weil die Frau an einer linksseitigen Spastik leide, sei sie dem jungen Mann körperlich unterlegen gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige hatte die Tat bestritten.