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Mrz 25

Betäubungsloses Schächten: Moslem (51) für Blutbad auf der Weide bei Bamberg verurteilt

Vier Fälle einer quälerischen Schafmisshandlung kosten einen 51-Jährigen aus Fürth jetzt 1800 Euro Geldstrafe. Symbolbild: Skitterphoto/Pixabay

Vier Fälle einer quälerischen Tiermisshandlung kosten einen 51-Jährigen 1800 Euro. Vor dem Amtsgericht Bamberg gab der Mann zu, zwei Schafe ohne Betäubung geschlachtet zu haben. Durch das rituelle Schächten sollten die ausgebluteten Tiere „halal“ („rein“) werden.

Der 51-Jährige gab zu, zwei Schafe ohne Betäubung geschlachtet zu haben. Durch das rituelle Schächten sollten die ausgebluteten Tiere „halal“ („rein“) werden: Vier Fälle einer quälerischen Tiermisshandlung kosten den Türken aus Fürth jetzt 1800 Euro Geldstrafe. Das ist das Ergebnis eines Verfahrens am Amtsgericht Bamberg. Vor Strafrichterin Magdalena Becker legte der Angeklagte ein Geständnis ab.

Kurz vor dem Opferfest

Es ist Ende August 2017 irgendwo auf einer Weide in oder um Bamberg. Genauer darf der Ort nicht geschildert werden, weil dies sonst Rückschlüsse auf den Angeklagten ermöglicht. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Opferfest, der höchsten islamischen Feierlichkeit. Mit drei anderen Männern treibt Ismael F. (Name geändert) eine Schafherde mit Stöcken vor sich her. Minutenlang geht das so. Wild fuchtelnd, dann auch auf mindestens eines der Tiere einschlagend.

Keine Betäubung, keine Genehmigung des Veterinäramtes

Dem Quartett, dem auch der Schwager und zwei Arbeitskollegen angehören, gelingt es, vier Schafe in die Enge zu treiben. Jedes der Tiere wird an den Klauen so zusammengebunden, dass sie wehrlos auf der Seite zu liegen kommen. Dann hat Ismael F. ein extrascharfes Messer zur Hand, um bei zweien der Schafe die Halsschlagadern zu öffnen, damit sie vollständig ausbluten. Seine Komplizen halten die Schafe dabei fest. Allerdings ohne die Opfertiere zuvor zu betäuben. Und ohne sich eine spezielle Genehmigung des Veterinäramtes besorgt zu haben, um nach islamischem Ritus schächten zu dürfen.

Das ist in Einzelfällen erlaubt, wenn eine sachkundige Person die Klinge führt, das Ganze in einem eigens registrierten Schlachtbetrieb stattfindet und vom zuständigen Amtstierarzt überwacht wird. Zwingende religiöse Gründe müssen dabei geltend gemacht werden. Alles Voraussetzungen, die an diesem Sonntagmittag unter freiem Himmel nicht erfüllt sind.

Stress und Todesangst für mindestens zwei Minuten – Richterin schockiert

Das Ausbluten jedes Tieres dauert laut Anklageschrift bei vollem Bewusstsein wenigstens zwei Minuten. Damit verstieß Ismael F. gegen das Tierschutzgesetz, indem er den vier Wirbeltieren länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen durch das unsachgemäße Einfangen und das nicht tiergerechte Fesseln zufügte. Besonders aber, indem er zwei Schafe während des mehrminütigen Todeskampfes massivem Stress und Todesangst aussetzte, wie Staatsanwältin Katja Grießl ausführte. Sie sprach von „brutaler Herangehensweise“.

Angeklagter wusste angeblich nicht, dass das Schächten verboten ist

Die Fotos vom Tatort schockierten nicht nur Richterin Becker. Ismael F. räumte die Taten ein, erklärte über seinen Rechtsanwalt Dzavdet Fetahi (Nürnberg) jedoch, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein. Er habe nicht gewusst, dass das Schächten verboten sei. Was ihm, der seit rund 35 Jahren in Deutschland lebt und ebenso viele Opferfeste hier gefeiert hat, die Staatsanwältin nicht recht glauben wollte. Am Ende des Prozesses wurde Ismael F., wie von der Anklagevertreterin gefordert, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Quelle: infranken

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