SANKT AUGUSTIN. Ein 19-Jähriger soll am 1. Dezember vergangenen Jahres die 17-Jährige Elma aus Unkel im Obdachlosenheim in Menden getötet haben. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes erhoben.
Verzweifelt suchten Angehörige und ein Großaufgebot der Polizei Anfang Dezember nach der 17-jährigen Elma C. aus Unkel. Bis es am Abend des 2. Dezember grausame Gewissheit wurde: Die Schülerin war tot. Polizeibeamte fanden sie in einem Heim für Obdachlose und Flüchtlinge in Sankt Augustin-Menden im Zimmer eines 19-jährigen Bewohners. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 19-Jährigen zum Jugendschwurgericht des Bonner Landgerichts erhoben. Und dessen Sprecher, Tobias Gülich, teilte am Mittwoch mit: „Die Anklage wirft ihm Mord zur Verdeckung, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.“
Elma C. verpasste Zug nach Unkel
Der Anklage nach geschah Folgendes: Am Nachmittag des 30. November fuhr Elma C. nach Bonn, wo sie sich gegen Abend mit einem guten Freund traf und mit dem 20-Jährigen schließlich auf einer Bank am Rhein saß. Nach einer Weile trafen dort auch der Angeklagte mit einem 18-jährigen Freund ein. Die beiden hatten laut Anklage bereits reichlich Alkohol konsumiert. Die nächsten Stunden verbrachten die vier jungen Leute miteinander, bis Elmas Bekannter sich gegen 23 Uhr verabschiedete. Das Mädchen blieb laut Anklage noch, ging mit den beiden Freunden noch etwas essen und trinken und begleitete sie in eine Shisha Bar-in der Innenstadt. Dann war es plötzlich drei Uhr morgens, und Elma C. hatte, so die Ermittler, ihren letzten Zug nach Hause verpasst. Sie fragte ihre beiden Begleiter, ob einer ihr für die Nacht Obdach gewähren könne, bis sie morgens mit der ersten Bahn zurück nach Unkel fahre. Der Angeklagte bot ihr an, bei ihm übernachten zu können.
Den Ermittlungen zufolge nahmen sie zu dritt den Nachtbus Richtung Siegburg. Gegen 3.30 Uhr stieg Elma C. mit dem 19-Jährigen in Sankt Augustin-Menden am Bahnhof aus und ging mit ihm zu der städtischen Einrichtung. Dort wohnte er, nachdem seine Eltern ihn rausgeworfen hatten.
Doch als sie in seinem Zimmer angekommen waren, missbrauchte er laut Anklage das Vertrauen des Mädchens und machte Annäherungsversuche. Als sie diese jedoch abwehrte, soll er mit Gewalt auf sie losgegangen sein. Wie es in der Anklage heißt, schlug er ihr gegen Gesicht und Kopf, würgte und vergewaltigte sie. Als sie anschließend laut Anklage erklärte, sie werde zur Polizei gehen, soll er sie erstickt haben, um eine Anzeige zu verhindern. Vormittags soll er dann das Heim verlassen, Mülltüten gekauft, am späten Abend auch einen Einkaufswagen gestohlen und mit in die Einrichtung genommen haben. Die Kleidung und persönlichen Gegenstände des Mädchens packte er in eine Tüte, die er schließlich in Meindorf am Pappelsee abstellte. Elmas Handy warf er in den See.
Am Sonntag gegen 14.45 Uhr fanden Spaziergänger die Tüte und ein Großaufgebot der Polizei suchte auch mit Hilfe von Hubschraubern und Drohnen nach dem Mädchen. In der Zwischenzeit hatte auch Elmas Schwester, die die Schülerin am 1. Dezember als vermisst gemeldet hatte, laut Anklage eine Suche in sozialen Netzwerken gestartet. Der Anklage zufolge trug sie mit ihren Hinweisen dazu bei, dass die Polizei den 19-Jährigen als Elmas letzte Kontaktperson ermittelte. Vor dem Heim warteten die Kriminalbeamten am Sonntagabend auf den 19-Jährigen, der schließlich gestand, dass das Mädchen tot in seinem Zimmer lag.
Während er laut Anklage zunächst behauptete, sie habe bei ihm übernachtet und sei morgens plötzlich tot gewesen, gab er später zu, sie getötet zu haben. Allerdings behauptet er, es sei einvernehmlich zum Sex gekommen. Als sie ihn danach beleidigt habe, sei es zu Gewalt gekommen, und er habe sie ungewollt umgebracht. Das aber nimmt ihm die Staatsanwaltschaft angesichts der Beweislage nicht ab und hält seine Version für eine reine Schutzbehauptung.
Der 19-Jährige, der als Kleinkind mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach Deutschland kam, hat sowohl die deutsche als auch die kenianische Staatsbürgerschaft. Er stand schon wegen sexueller Taten im Fokus von Ermittlungen, die jedoch eingestellt wurden. Bisher hat er nur einmal als 15-Jähriger Sozialstunden wegen Diebstahls leisten müssen. Das Jugendschwurgericht hat das Verfahren noch nicht eröffnet und den Prozess somit auch noch nicht terminiert.