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Apr 28

Nach Abschiebe-Flug: Bundesregierung holt „falschen Afghanen“ zurück

Mit 32 Afghanen flog am Mittwoch ein Flugzeug nach Kabul – und nahm auf dem Rückflug einen Iraner zurück, der fälschlicherweise nach Afghanistan abgeschoben wurde (Archivfoto)

Probleme bei Abschiebungen sind ein langdiskutiertes Thema in Deutschland. Das jemand aber fälschlicherweise in ein Land abgeschoben wird, aus dem er gar nicht kommt, ist eher eine Seltenheit …

So geschehen im Februar. Am Mittwoch wurde der „falsche Afghane“ dann zurück nach Deutschland geflogen – offenbar stammt er aus dem Iran, hatte aber keine vollständigen Angaben zu seiner Herkunft gemacht.

Auf dem Hinflug waren 32 Afghanen nach Kabul abgeschoben worden. Davon saßen 14 zuvor in Haftanstalten. Eigentlich sollten 60 ausreisepflichtige Afghanen von den Ländern an die Bundespolizei übergeben und abgeschoben werden.

Derweil hat die Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen einen neuen Höchststand erreicht.

► Laut einem internen Bericht der Bundespolizei stieg sie im ersten Quartals 2019 auf 19 100.

Florian Hahn, Vize-CSU-Genrealskretär, kritisiert: „Es ist den Bürgern nicht mehr zu vermitteln, wenn wir ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber nicht oder nur in geringer Zahl nach Afghanistan abschieben. Die Länder müssen endlich ihre Abschiebezahlen erhöhen.“

Duldung meist wegen fehlender Papiere

Wenn deutsche Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor.

Ende Februar waren in Deutschland rund 240 000 Menschen ausreisepflichtig. 184 013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen.

Nach Angaben der Bundesregierung lebten zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr als 76 000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente eine Duldung erhalten hatten. Bei knapp 74 000 Geduldeten wurden im Ausländerzentralregister „sonstige Gründe“ angegeben. Dem Vernehmen nach spielen teilweise auch bei diesen Fällen fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten eine Rolle. Rund 11 300 Ausländer durften wegen familiärer Bindungen zu einem Duldungsinhaber erst einmal in Deutschland bleiben.

Quelle: BILD

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