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Aug 22

Flüchtling klagt Reise nach Syrien ein! Saublöd, geht nur in Deutschland!

Firas D. (35) darf wieder in sein Heimatland Syrien reisenFoto: dmp Press

Aachen – Ein Syrer (35), der unter Verdacht stand, ein islamisch-terroristischer Kämpfer zu sein, darf wieder frei reisen. Das entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht Aachen. Es hob damit das 2015 gegen den Mann verfügte Ausreiseverbot der Städteregion Aachen auf.

Begründet wurde das Urteil mit einer „veränderten Tatsachenlage“: Die Lage in Syrien und die persönliche Situation des Mannes hätten sich verändert, so die Richter.

Firas D., seit 2001 in Deutschland, war 2012 und 2013 immer wieder nach Syrien und in die Türkei gereist. Aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes bestand bei der Städteregion Aachen der Verdacht, der Mann unterstütze islamistische Terrorgruppen, nehme dort an Kämpfen teil. Daraufhin wurde ihm die Ausreise verboten.

Firas D. mit seinem Anwalt Andreas Salami
Firas D. mit seinem Anwalt Andreas SalamiFoto: dmp Press

Dagegen hatte Firas D. geklagt. Der dreifache Familienvater: „Ich bin kein Islamist, habe keine Kampfausbildung und nicht an Kämpfen teilgenommen.“ Über seine verdächtigen Reisen sagte der Pizza-Fahrer aus Aachen: „Ich habe dort nur Hilfsorganisationen unterstützt, Kleidung und Essen, die ich in Deutschland gesammelt habe, dorthin gebracht.“

Firas D. posierte mit Kalaschnikow

Verdächtig: Auf seinem jetzt nicht mehr abrufbaren Facebook-Profil zeigte sich Firas D. am 26. April 2013 in Kämpfermontur mit Kalaschnikow in der syrischen Stadt Aleppo. „Ich habe da einfach nur posiert“, so Firas D. zum Richter. „Das Foto ist im Januar 2013 entstanden. Da war ich in Aleppo, in der Nähe eines zerstörten Flugzeuges. Alle Helfer der Hilfsorganisationen haben Kampfmontur und Waffen getragen, um uns zu schützen, damit wir nicht auffallen. Die Hilfsorganisationen haben uns die Waffen und Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Wir haben die Menschen mit Kleidung, Medikamenten versorgt.“ Ein Teil davon sei auch an die Kämpfer an der Front gegangen.

Der Vorsitzende Richter Harry Addicks hakte nach: „In der ersten Klagebegründung ihres damaligen Anwalts haben sie gesagt, sie hätten 2013 sechs Wochen in Syrien an Kämpfen gegen das Assad-Regime teilgenommen.“ Firas D.: „Das war ein Missverständnis. Da hat mein Anwalt mich falsch verstanden.“

Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass das 2015 verhängte Ausreiseverbot aufgrund der damaligen Informationslage nachvollziehbar gewesen sei. „Wir glauben nicht, dass Hilfsorganisationen in solch einer Montur dort unterwegs sind. Wir gehen davon aus, dass sie nur kurz als Kämpfer unterwegs gewesen sind. Ob sie an Kampfhandlungen teilgenommen haben, bleibt offen.“

Dennoch wurde das Ausreiseverbot nun aufgehoben. Der Syrer werde wohl nicht mehr in sein Heimatland reisen, um zu kämpfen oder die kämpfende Truppe zu unterstützen, stellte der Vorsitzende Richter Addicks fest. Es bestehe durch den Mann für Deutschland keine Gefährdungslage mehr. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind zugelassen.

Das Aufenthaltsrecht von Firas D. ist längst abgelaufen, über die Verlängerung hat die Behörde noch nicht entschieden.

Quelle: BILD

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