Köln –
Es begann als harmloser Disco-Flirt, doch für die damals 23-jährige Zahnarzthelferin Natalie G. endete die Nacht in einem Alptraum. In der Vorweihnachtszeit des Jahres 2013 besuchte die junge Frau eine Freundin in Köln.
Zusammen mit zwei Bekannten der Kölnerin trafen sie sich zunächst zum Essen, tranken sich gemeinsam in Stimmung. Anschließend ging das Quartett ins „Petit Prince“ zum Feiern. Hier kam es zum heißen Flirt zwischen Natalie und Yohannes F. (31), einem der Bekannten ihrer Freundin.
Alle vier fuhren dann in die Wohnung der Kölnerin. Hier soll es laut Anklage in der Küche zur Vergewaltigung gekommen sein, während Natalies Freundin und der zweite Mann im Nebenzimmer schliefen.
Angeklagter soll Opfer befummelt haben
„Irgendwann hat er angefangen mich zu küssen“, so die mittlerweile 26-Jährige. Zunächst habe sie noch mitgemacht. „Als ich gemerkt habe, er will mehr habe ich gesagt, er soll das lassen.“
Doch er soll nicht von ihr abgelassen haben. Stattdessen soll er angefangen haben, sie zu befummeln. „Ich sagte immer wieder: No, please! Da wurde er immer aggresiver“, sagte die Zahnarzthelferin aus.
Natalie G.: Er hat mich mit einem Küchenmesser bedroht
„Als ich anfing um Hilfe zu schreien, hat er mir den Mund zugedrückt.“ Irgendwann habe er ein Messer aus einer Schublade geholt und gedroht: „Wenn du nicht aufhörst zu schreien, bringe ich dich um!“
Weil sie sich weiter wehrte und versuchte ihre Beine zusammen zu pressen, habe er mit einem Küchenmesser neben ihrem Gesicht mehrfach ins Kopfkissen gestochen. „Ich dachte, ich würde in der Küche sterben!“
Laut Anklage drang er dann mit den Fingern in sein Opfer ein. Yohannes F., der in Amsterdam lebt, schweigt bisher zu den Vorwürfen.
Angstzustände nach der Tat
Sein mutmaßliches Opfer, das ihn im Gerichtssaal wiedererkannte, gab an, seit der Tat unter Angstzuständen zu leiden. Sie habe ihr ganzes Leben geändert, trinke keinen Alkohol mehr und gehe kaum noch raus.
Da sie im Prozess angab, dass ihr etwas ähnliches schon einmal widerfahren sei, leitete die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen ein. Der Prozess wird fortgesetzt.
– Quelle: ©2017