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Jul 01

Er stach Opfer in Hals und Augen, schnitt die Ohren ab: Kein Lebenslang für Folter-Bestie!

Versteckt sich hinter der Akte: Der Angeklagte Dawit W. beim Prozess im Hanauer Landgericht
Foto: Reinhard Roskaritz

Hanau – Es war eine Bluttat wie in einem schrecklicher Horror-Film! Der Angeklagte stach seinem Opfer erst mit einem Messer in den Hals. Dann schnitt er dem Schwerverletzten Augenlider und Ohren ab und drückte ihm die Augäpfel ein.

Damit blieb das Gericht unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatten.

Richterin Susanne Wetzel sah den Vorwurf des versuchten Mordes als nicht erfüllt an und verurteilte Dawit W. wegen versuchten Totschlags, schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Sie sprach von einer „brutalen und bizarren Tat“.

Oberstaatsanwalt Dominik Mies (40): „Der Respekt gebietet, dass man ein Urteil nicht direkt nach der Verhandlung kommentiert. Allerdings überrascht es durchaus, dass das Gericht erheblich unter unserem Strafantrag geblieben ist.“

Erstmals hatte sich der Angeklagte gestern über seinen Anwalt im Prozess geäußert. Er sagte aus, dass er sich an die Bluttat nicht erinnere, lediglich dass er mit Opfer Mustafa H. (19, Somalier) in dessen Wohnung Playstation gespielt hatte.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Grund für die Tat Streit um Geld war.

Außerdem stellte sich durch ein Gutachten heraus, dass der Eritreer nicht – wie von ihm behauptet – 20 Jahre alt ist, sondern mindestens 26 oder sogar älter ist.

Das Urteil nahm Dawit W. regungslos zur Kenntnis.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Revision geht.

Quelle: BILD

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