Mit mehr als 100 Beamten musste die Polizei in Ellwangen anrücken, um einen Togoer in Abschiebehaft zu nehmen – im zweiten Versuch. Laut eines Medienberichts dürfte der 23-Jährige aber anstandslos wieder einreisen.
Erst im zweiten Versuch konnte die Polizei einen Togoer in einem Flüchtlingsheim in Ellwangen festnehmen, seitdem sitzt der 23-Jährige in Abschiebehaft. Doch selbst nach einer Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer anstandslos wieder einreisen lassen müssen.
Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.
Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.
Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom September 2015: Diese sieht vor, von einer „Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen“. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
Der Togoer wehrt sich mithilfe seines Anwalts mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. Der erste Versuch, den 23-Jährigen abzuschieben, war in der Nacht zum 30. April am Widerstand von 150 bis 200 Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft gescheitert. Öffentlich wurde dies erst am 2. Mai. Am 3. Mai gab es einen Großeinsatz der Polizei in Ellwangen, bei dem der Mann schließlich gefasst wurde. Er sitzt nun in Abschiebehaft.