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Jun 14

1,8 Millionen Euro für Kanzleien: Teure Anwälte gegen unliebsame Fragen

Angela Merkel im letzten Jahr mit ihrem damaligen Kanzleramtsminister Peter Altmaier. Die Regierung gab von 2009 bis 2017 über 1,8 Millionen Euro für Anwälte aus, um unliebsame Anfragen von Journalisten und Bürgern abzuwehren Foto: imago/Christian Thiel

Was will die Regierung da geheim halten? Mehr als 1,88 Millionen Euro für Anwälte haben Kanzleramt, Bundesministerien und Bundesbehörden zwischen 2009 und 2017 ausgegeben, um Informationsansprüche von Journalisten und Anträge auf Akteneinsicht abzuwehren.

Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ hervor, die BILD vorliegt.

► So gab das Bundeskanzleramt 322 311 Euro für Anwälte aus, um die Beantwortung von Presseanfragen und Akteneinsichten nach den Informationsfreiheitsgesetzen oder dem Bundesarchivgesetz zu verhindern.

► Das Bundesverkehrsministerium bezahlte für Anti-Transparenz-Anwälte sogar 633 562 Euro, das Bundeswirtschaftsministerium 164 358 Euro, das Bundesgesundheitsministerium 200 593 Euro, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 181 867 Euro, das Auswärtige Amt 19 270 Euro, das Bundesministerium der Finanzen 18 249 Euro und das Bundesinnenministerium 108 525 Euro.

► Der Bundesnachrichtendienst überwies zur Abwehr von Informationsbegehren 69 741 Euro an Anwaltskanzleien.

► Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigerte die Offenlegung der Anwaltskosten mit Verweis auf den Geheimschutz.

Martina Renner, Bundestagabgeordnete der Partei Die Linke.

Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, kritisiert die teuren Prozesse der RegierungFoto: Büro Martina Renner

„Die Bundesregierung lässt sich ihre Geheimniskrämerei einiges kosten. In den vergangenen Jahren führte sie hunderte Verfahren, in denen sie sich in vielen Fällen von teuren Kanzleien vertreten ließ. Das alles nur, um unbequeme Fragen von Journalisten und Bürgern nicht beantworten zu müssen“, so die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) zu BILD.

Auch BILD klagte in der Vergangenheit mehrfach auf Auskunft und Akteneinsicht. So erstritt BILD Auskünfte zur Bestellung von Luxusfüllern auf Staatskosten durch Bundestagsabgeordnete oder die Offenlegung von Archivunterlagen des BND und des Verfassungsschutzes. Im letzten Jahr musste das Bundeslandwirtschaftsministerium nach einem sechsjährigen Rechtsstreit mit BILD ein geheimes Gutachten über die NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter offenlegen. Da das Landwirtschaftsministerium nur diesen einen Prozess führte, verweigert es die Auskunft zu den Anwaltskosten – „zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, wie es in der Regierungsantwort heißt.

Auffallend oft werden Ministerien und Behörden von der Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ vertreten.

Zur Frage, warum diese Kanzlei so häufig den Zuschlag erhält, teilte die Bundesregierung mit: „Bei der Auswahl nach den Kriterien kann es vorkommen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die – neben einer besonderen Qualifikation und Erfahrung im einschlägigen Rechtsgebiet – ein gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweist, häufiger ausgewählt wird als andere.“

Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen gab es um die hohen Kosten, die Ministerien Antragsstellern aufbrummten. Bei einer Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann eine Gebühr erhoben werden, die 500 Euro eigentlich nicht überschreiten soll. Für Streitigkeiten um hohe Gebühren gab der Bund weitere knapp 23 000 Euro für Anwälte aus.

Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV

Frank Überall ist Bundesvorsitzender der Journalistenvereinigung DJVFoto: picture alliance / dpa

Der teure Kampf der Regierung gegen Transparenz stößt auch bei Journalistenverbänden auf scharfe Kritik.

Frank Überall, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), zu BILD: „Unglaublich, da verschwendet der Bund Steuergelder in Millionenhöhe, damit ihm Journalisten nicht in die Akten gucken. Demokratie ist keine Geheimsache, liebe Bundesregierung!“

Quelle: BILD

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