Die AfD wirft dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr vor, gegen das Soldatengesetz verstoßen zu haben. Der Grund: Er habe die AfD vor „versammelter Mannschaft“ als für Soldaten nicht wählbar bezeichnet.
Der Streit um die Haltung aktiver und früherer Bundeswehroffiziere zur AfD wird schärfer. In einem Schreiben an das Verteidigungsministerium verlangt die AfD die Suspendierung des Kommandeurs des Zentrums Innere Führung (Koblenz), Generalmajor Reinhardt Zudrop.
Laut einer Eingabe an den Wehrbeauftragten habe der Offizier die AfD „vor versammelter Mannschaft“ sinngemäß als keine „von Soldaten wählbare Partei“ bezeichnet, schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen, Obmann im Verteidigungsausschuss, in seinem Brief, der WELT vorliegt.
Zudrop habe damit gegen das im Soldatengesetz verankerte Verbot der politischen Betätigung im Dienst verstoßen. Der Generalmajor wird auch mit der Begründung zitiert, es gebe „in der AfD Rechtsextremisten“. Eine Eingabe ist mehr als ein Brief: Sie ist gedacht, um den Wehrbeauftragten auf mögliche Missstände und Vorfälle in den Streitkräften hinzuweisen.
Auf Anfrage von WELT erklärte das Verteidigungsministerium der Fall würde nach den Vorschriften der Geschäftsordnung geprüft. Das Büro des Wehrbeauftragten, Hans-Peter Bartels, teilte der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit, zu einzelnen Eingaben gebe es keine Äußerungen.
Nach Spiegel-Informationen bestreitet das Zentrum Innere Führung die Darstellung der AfD. Demnach habe Zudrop bei einer „internen Dienstversammlung mit Weiterbildung unter Leitung des Kommendeurs“ stattgefunden eine Aussage des CDU-Politikers Friedrich Merz aufgegriffen. Der hatte in einem Interview im Juni gesagt: „Wir verlieren offenbar Teile der Bundeswehr an die AfD.“
Diese Aussage habe Zudrop angegriffen und ausgeführt, dass ihn die Schlagzeile verärgert habe. Es habe es sich aber um eine als ausdrücklich als „persönliche Auffassung“ gekennzeichnete Stellungnahme gehandelt. Die AfD sei demokratisch in den Bundestag gewählt, er persönlich könne die Partei aber nicht wählen. Als Grund soll er angeführt haben, dass die AfD im sogenannten Flügel „eindeutig extremistische Positionen“ vertrete. Der Generalmajor habe eine „kritische Auseinandersetzung mit allen Parteiprogrammen, so auch dem der AfD“ empfohlen
Jüngst hatte Joachim Wundrak, Generalleutnant a.D. und bis Herbst 2018 Kommandeur des „Zentrums Luftoperationen der Luftwaffe“ in Kalkar, Schlagzeilen gemacht. Als erster Drei-Sterne-General will er für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover kandidieren. Brigadegeneral a.D. Klaus Wittmann kritisierte dies in einem offenen Brief, über den die „FAZ“ berichtet hatte, scharf.