Bis Anfang November haben 9475 Menschen in Berlin eine Duldung erhalten und sind damit vorübergehend vor einer Abschiebung geschützt.
Das geht aus einer Antwort des Senats auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor. Demnach haben rund 4000 Menschen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente bekommen, heißt es in der Antwort der Innenverwaltung. Rund 100 Mal ging es um medizinische Gründe, fast 400 Mal spielten familiäre Bindungen eine Rolle. Etwa 90 Menschen erhielten eine Duldung, weil sie in Berlin eine Berufsausbildung machen. Die übrigen Gründe – fast die Hälfte – wurden in der Antwort nicht aufgeschlüsselt.
Nach Luthes Meinung legt Berlin damit seinen Ermessensspielraum bei Duldungen zu großzügig aus. „Duldungen müssen absolute Ausnahmefälle aus humanitären Gründen sein und nicht die Regel wie in Berlin“, sagte er. Illegale Einreise ohne Asylgrund, zum Beispiel aus finanziellen Motiven, dürfe nicht mit einer Duldung „belohnt“ werden. „Wenn nach einem rechtsstaatlichen Verfahren die Entscheidung der Gerichte durch den Senat konterkariert wird, schwächt dies einmal mehr den Rechtsstaat und setzt weitere Anreize zur illegalen Einreise“, ergänzte Luthe.
1549 Menschen wurden abgeschoben
Die Duldung sei im Aufenthaltsgesetz geregelt, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung. „Berlin ist hier an die Bundesgesetzgebung gebunden und geltendem Recht verpflichtet.“ Das Land habe in diesem Jahr bis einschließlich November 1549 Menschen abgeschoben. Im Vorjahr seien es 2028 Menschen gewesen, im Jahr 2015 waren es 806. (dpa)