Eine Studie zeigt das System von Zahlungen der Palästinensischen Autonomiebehörde an Attentäter und deren Familien. Auch Deutschland und die EU zahlen Geld an die Autonomiebehörde. Es stellt sich eine heikle Frage.
luttaten können sich auszahlen. Zumindest dann, wenn der Täter ein Palästinenser und das Opfer ein Israeli ist. Dafür sorgt die Palästinensische Autonomiebehörde (PA). Sie leistet umfangreiche Finanzhilfen an Attentäter, die in Israel in Haft sitzen, oder die Hinterbliebenen getöteter „Märtyrer“. Die Tat muss im Zusammenhang mit dem „Kampf gegen die israelische Besatzung“ stehen – und dazu zählt auch die Tötung jüdischer israelischer Zivilisten.
Weil auch Deutschland und die EU Geld an die Autonomiebehörde zahlen, ist es laut Experten nicht ausgeschlossen, dass ein Teil davon für die Finanzierung dieser Kompensationszahlungen aufgewendet wird. Das Mideast Freedom Forum Berlin (MFFB), ein Zusammenschluss aus Wissenschaftlern, Publizisten, Mitgliedern jüdischer Organisationen und Aktivisten, hat eine Studie zu dem Thema veröffentlicht, die Einblicke in die Originalquellen zu dem Finanzierungssystem gewährt.
Dabei wird deutlich: Je schwerer eine entsprechende Straftat, desto höher die Zahlung. Das Kriterium für inhaftierte Attentäter ist dabei die Dauer der Haftstrafe. Eine Haft von bis zu drei Jahren bringt demnach umgerechnet 329 Euro monatlich. Bei zehn bis 15 Jahren werden 1412 Euro gezahlt. Und wer 30 Jahre und mehr verbüßen muss, bekommt 2823 Euro. Dazu kommen Zuschläge für Ehefrauen, Kinder und den Wohnort (Ostjerusalem oder Israel). Außerdem wird bei der Entlassung eine Prämie gezahlt.
Ein Fallbeispiel zeigt: Ein Palästinenser aus Ostjerusalem, der zwei Kinder und eine Ehefrau hat und zu 15 bis 20 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, bekommt 1812 Euro im Monat. Zum Vergleich: Das Durchschnittseinkommen eines Palästinensers im Westjordanland betrug Ende vergangenen Jahres rund 683 Euro.
Bei „Märtyrern“, also Attentätern, die im Zuge ihrer Aktion ums Leben gekommen sind, wird eine lebenslange Rente an die Familien ausgezahlt. Auch hier gibt es Aufschläge für die Ehefrau und jedes Kind. Ist der Täter zudem Mitglied in einer militärischen oder politischen Organisation gewesen, bekommen seine Hinterbliebenen doppelt so viel Geld.
Ein verheirateter „Märtyrer“, der zum Beispiel Mitglied in der Hamas war und zwei Kinder hat, bringt der Familie 342 Euro monatlich ein. Dazu kommt laut palästinensischen Medienberichten, auf die sich das MFFB beruft, unmittelbar nach dem Tod eine Prämie von 1414 Euro. Im Jahr 2017 schüttete die PA insgesamt 291,6 Millionen Euro an die Zahlungsberechtigten aus.
Deutschland über EU-Beitrag beteiligt
Deutschland finanziert mehrere Aufbauprogramme und Hilfsprojekte in den Palästinensergebieten. Die Koordination obliegt vor allem dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im vergangenen Jahr belief sich die Summe der Leistungen laut MFFB auf rund 161 Millionen Euro, davon seien 85,7 Millionen Euro an die PA geflossen, heißt es in der Studie.
Dazu kommt das sogenannte CSP-Programm der EU, mit dem auch Gehälter und Renten von PA-Angestellten finanziert werden: 2014 bis 2017 waren dies laut MFFB-Studie 452 Millionen Euro.
„Zwar tätigt Deutschland keine Sonderzahlungen an das CSP-Programm, ist aber im Rahmen seines Beitrags zum EU-Haushalt, der etwa 20 Prozent entspricht, mittelbar an der Finanzierung … beteiligt“, schreiben die Experten. Zwischen 2014 und 2017 habe die Bundesrepublik so 90,4 Millionen Euro eingezahlt.
Problematisch sei das vor allem deshalb, weil die Finanzen des CSP-Programms „keineswegs vor Zweckentfremdung geschützt sind“. Schon 2013 sei dem Europäischen Rechnungshof aufgefallen, dass Gelder an nicht zahlungsberechtigte Personen gezahlt worden seien. Kontrollen seien unzureichend. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Terroristen oder ihre Hinterbliebenen auf den Gehaltslisten der PA auftauchten.
Verweis auf Do-no-harm-Konzept
Aus der Bundesregierung heißt es auf WELT-Anfrage, man verwahre sich gegen die umstrittene Zahlungspraxis und habe dies „immer wieder gegenüber der Palästinensischen Behörde deutlich gemacht“. Die Bundesregierung stehe im Kontakt mit anderen Gebern, „damit die Positionierung gegenüber der palästinensischen Seite mit gemeinsamer Stimme erfolgt“. Man beteilige sich indes nicht an Zahlungen, die von palästinensischer Seite an die Familien von Hinterbliebenen gezahlt werden. Auch Leistungen der Europäischen Union (EU) würden dafür nicht bereitgestellt.
Zwar finanziere man mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit „projektbezogen“ und überwache die Verwendung kontinuierlich. Palästinensische Behörden erhielten aber keine allgemeinen Budgethilfen. Die Frage, ob man ausschließen könne, dass deutsche Gelder über Umwege an Häftlinge oder „Märtyrer-Familien“ gelangen, blieb unbeantwortet.
Der Politikwissenschaftler Jörg Rensmann, Programmverantwortlicher beim MFFB, sagt: „Mit dieser Praxis wird der Terror gegen die israelische Zivilbevölkerung von der Autonomiebehörde gezielt geplant und gesteuert.“ Sie sei ein Friedenshindernis.
Der Linke-Bundestagsabgeordnete Michael Leutert, der die Studie in Berlin mit vorstellte, ergänzt: „Es kann nicht sein, dass die EU indirekt Zahlungen an Personen leistet, die Attentate gegen Zivilisten verüben. Zahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde müssen konsequent an das Do-no-harm-Prinzip gebunden und kontrolliert werden.“ Das Do-no-harm-Konzept sieht die ausschließliche Unterstützung von Akteuren vor, die einen verbindenden Ansatz in einem Konflikt verfolgen.
Die finanziellen Zuwendungen sind im palästinensischen Grundgesetz von 2003 und weiteren Gesetzen geregelt. Diese förderten eine „militante Grundeinstellung“, resümiert die Studie.