Berufung wird am Landgericht verhandelt
Auerbach/Zwickau.
Zweieinhalb Jahre nach der Messerattacke auf einen jungen Afghanen im Auerbacher Stadtzentrum läuft die juristische Aufarbeitung weiter: Das Landgericht Zwickau verhandelt am Dienstag über die Berufung eines 53-jährigen Tatbeteiligten. Der Deutsch-Syrer war am 6. Juni 2017 gemeinsam mit seinem Sohn (23) über einen Afghanen hergefallen, der eine Liebesbeziehung zu seiner Tochter unterhielt. Die Männer hatten den heute 26-Jährigen in ihre Wohnung an der Breitscheidstraße gelockt und mit einem großen Messer auf ihn eingestochen. Der Afghane wurde schwer verletzt, erlitt jedoch keine bleibenden Schäden. Die Täter wurden nur kurz inhaftiert und leben heute in Baden-Württemberg. Der 53-Jährige war im April 2019 in Auerbach zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, was ihm offenbar als zu hart erschien. Sein Sohn hat drei Jahre ohne Bewährung erhalten – ob er in Berufung geht, ist unklar. Das Verfahren zog sich wegen Erkrankungen von Richter, Angeklagtem und Anwalt in die Länge. (bap)