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Jun 16

Asyl-Entscheidung oft folgenlos – Frust bei Lausitzer Richtern

Asylverfahren machen noch immer den wesentlichen Teil der Arbeit an hiesigen Verwaltungsgerichten aus. FOTO: dpa / Arne Dedert

Dresden/Bautzen. Flüchtlinge können sich gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge juristisch wehren. Die Chancen sind gering. Entscheidungen haben aber meist keine Folgen.

(dpa/bob) Die Asylverfahren sorgen an Sachsens Verwaltungsgerichten für immer mehr Unmut in der Richterschaft. „Diese Arbeit ist zunehmend frustrierend“, sagt Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen. „Es ist mittlerweile so, dass wir die Asylbewerber schon kennen, wenn sie kommen.“ Die Zahl der Folgeanträge von Menschen, die schon Mal ein Asylverfahren durchlaufen haben, dann aber nicht ausgereist sind oder abgeschoben wurden, sei allein in diesem Jahr um über sieben Prozent gestiegen. „Entscheidungen der Verwaltungsgerichte werden zu einem Großteil nicht umgesetzt, das ist ein Problem.“

Laut Künzler folgt aus einer negativen Gerichtsentscheidung noch immer meistens nichts. „Wir leisten uns ein Asylsystem, was viel Arbeit bindet bei der Verwaltung, der Polizei, den Gerichten und vielen anderen Bereichen, aber es fehlt die praktische Konsequenz.“ Dazu kämen die ständigen Änderungen in der Asylgesetzgebung. „Nur was nützt das, wenn die Umsetzung fehlt.“ Das frustriere viele Richter, die bestmöglich ihren Job machten. „Aber sie haben zunehmend das Gefühl, für den Papierkorb zu arbeiten.“

Auch das Dublin-System funktioniere nicht in der Praxis, kritisierte Künzel. „Im Mai stellte Deutschland rund 4400 Anfragen an andere europäische Staaten, Asylbewerber abzunehmen, die nicht hier eingereist sind.“ In rund 2400 Fällen gab es Zustimmung, überstellt wurde aber nur in 750 Fällen, sagte er. Dieses Problem ziehe sich durch das ganze Asylrecht. „Die Dinge müssen vollzogen werden, wenn alles nur auf dem Papier steht, ist es sinnlos.“ Das Thema werde in der Justiz besprochen, sei an die Politik herangetragen und dort auch erkannt worden. „Aber in der Sache kommt man nicht weiter.“

Asylverfahren machen noch immer den wesentlichen Teil der Arbeit an Sachsens Verwaltungsgerichten aus. „Die Zahl der Eingänge hat sich auf sehr hohem Niveau eingependelt“, sagt Künzler. Bis Ende April waren es nach seinen Angaben rund 2500 neue Klagen und Eilverfahren, etwa 400 mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Bestand konnte seit Anfang 2018 von rund 8800 auf knapp 7600 abgebaut werden, auch dank der Schaffung von 40 zusätzlichen Stellen für Verwaltungsrichter seit 2015.

„Die Verwaltungsgerichte erledigen mehr Verfahren als eingehen“, sagt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Es bedürfe jedoch weiterer Anstrengungen zur Bewältigung der Aufgaben. „Die Arbeitsbelastung ist nach wie vor sehr hoch.“ Laut Statistik waren Ende 2018 knapp 7700 Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig anhängig – Klagen sowie Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Das waren etwa 1100 weniger als ein Jahr zuvor. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr fast 6400 Verfahren ein, darunter etwa 4800 Klagen, die Zahl der Erledigungen lag bei knapp 7900. „Wir haben uns auf extrem hohem Niveau eingependelt“, sagt Künzler.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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