Der Nigerianer Joseph J. hatte2017 sechs Frauen im Münchner Umland ausgeraubt – zwei davon zudem sexuell belästigt, in einem Fall sogar massiv.
Das sah zumindest das Landgericht München II als erwiesen an. Die Richterin verurteilte den abgelehnten Asylbewerber deshalb zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe.
– Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige habe die zwischen 16 und 33 Jahre alten Frauen jeweils mit einem Messer bedroht, um deren Handys oder Geld abzupressen. An zwei Tagen hatte er demnach auch Frauen in der Nähe des Poinger Bahnhofs ausgeraubt. In Kirchseeon soll er einer 33-Jährigen zudem an die Brust gefasst und sie aufgefordert haben, mit ihm nach Grafing zu fahren. Falls sie ihm nicht gehorche, werde er sie „töten“, sagte Joseph J. dem Opfer zufolge.
Das Gericht hielt dessen Aussage für absolut glaubhaft. Die Frau täuschte einen Asthma-Anfall vor – der in diesem Fall mit einem 15 Zentimeter langen Messer bewaffnete Afrikaner gab sich deshalb mit ihrem Smartphone und ihrem Bargeld zufrieden.
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Asylsuchenden nach dem Erwachsenstrafrecht zu zehn Jahren Haft zu verurteilen. Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren als angemessen erachtet.
Joseph J. hatte die Vorwürfe während des Verfahrens in weiten Teilen eingeräumt. Er hatte auch gestanden, den Großteil der Frauen mit Messern überfallen zu haben – eines der Messer soll 30 Zentimeter lang gewesen sein. Bei dem ersten Raub bestritt Joseph J. jedoch, dass er bewaffnet gewesen sei. Er habe nur einen Kamm in der Hand gehabt, behauptete er. Zum Teil drohte der Afrikaner auch, er wolle sein Opfer töten, wenn diese ihm nicht das Geld geben würden. Einer Frau, der er laut deren Aussage in Erding die Hose herunterziehen wollte, konnte sich durch den Einsatz von Pfefferspray retten.
Das Gericht verurteilte den Nigerianer unter anderem wegen sechs Fällen von schweren Raubs, einzelnen Körperverletzungen sowie einem besonders schweren Fall sexueller Nötigung. Dass Joseph J. 27-mal schwarzgefahren war und auch anderer Delikte beschuldigt wurde, fiel bei der Urteilsbegründung nicht in das Gewicht.
Anders als die Staatsanwaltschaft wertete das Gericht es als strafmildernd, dass der Nigerianer eine lange strapaziöse Flucht hinter sich gehabt habe. Auch habe die Jugendgerichtshilfe Reifeverzögerungen gesehen. Zwar erbeutete der abgelehnte Asylbewerber nur die Handys und in einem Fall auch Bargeld. Doch mehrere Opfer sagten vor Gericht, sie konnten nach der Tat lange nicht mehr in S-Bahn fahren. Einige haben noch immer Angst im Dunklen. Ein Opfer musste sogar den Arbeitsplatz wechseln, weil sie nicht mehr S-Bahn fahren konnte. Joseph J., der eine Baseballjacke und Sneakers trug, sagte, die Überfälle täten ihm leid. Er habe das Geld gebraucht, weil er einen Asylanwalt suchen wollte, um gegen seine Abschiebung vorzugehen.