Tübingen – Er soll zwei Frauen vergewaltigt haben, bei zwei weiteren habe er es versucht. Darum hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen einen 21-Jährigen aus Gambia erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, ist der Asylbewerber seit März 2014 in Deutschland. Als die erste Tat geschah, sei er noch nichtmal ein Jahr im Land gewesen.
Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Mann in den frühen Morgenstunden des 1. Mai 2015 im Tübinger Stadtgebiet eine 33-jährige Frau angesprochen, welche sich alleine auf dem Heimweg befand. Er begleitete sie nach Hause. In ihrer Wohnung angekommen, soll der damals vermutlich 19 Jahre alte Gambier versucht haben, die Frau zu vergewaltigen. Nur aufgrund ihrer massiven Gegenwehr soll er von ihr abgelassen haben.
Die nächste Tat soll sich im selben Monat ereignet haben. Laut Staatsanwaltschaft habe der Mann am frühen Morgen des 24. Mai 2015 erneut eine 33 Jahre alte Frau in der Wilhelmstraße in Tübingen angesprochen und versucht, sie nach Hause zu begleiten. Hierbei soll er sie plötzlich in ein Gebüsch gezerrt, zu Boden gestoßen und heftig gewürgt haben. Danach soll es gegen den Willen der 33-Jährigen zum Geschlechtsverkehr gekommen sein.
Sein drittes Opfer soll der Asylbewerber in den frühen Morgenstunden des 11. Oktober 2015 attackiert haben. Der 21-Jährige soll eine junge Frau (22) im Alten Botanischen Garten in Tübingen überrascht und in ein Gebüsch gezerrt haben. Zum Geschlechtsverkehr sei es nur deshalb nicht gekommen, weil Passanten auf die Situation aufmerksam wurden.
Auch über behinderte Frau hergefallen
Die Staatsanwaltschaft legt ihm auch eine vierte Tat zur Last. Der mindestens 21 Jahre alte Angeschuldigte soll am 24. Februar 2017 eine erkennbar behinderte 34-jährige Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung in Tübingen mitgenommen und dort gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben. Der Angeschuldigte streitet die Taten bisher ab.
Wegen versuchter sowie vollendeter Vergewaltigung in je zwei Fällen wurde nun Anklage erhoben. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür bei erwachsenen Tätern einen Strafrahmen von zwei Jahren bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Da der Angeschuldigte jedoch verschiedene Geburtsdaten angegeben hat, erfolgte eine Anklage an die Große Jugendkammer. Es lasse sich nicht ausschließen, dass der Mann in den ersten drei Fällen noch Heranwachsender war.
Wann das Verfahren vor dem Landgericht Tübingen beginnt, steht derzeit noch nicht fest, so eine Gerichtssprecherin gegenüber TAG24. Der Gambier sitzt seit dem 5. Juli dieses Jahres in Untersuchungshaft.