Der 19-jährige Afghane, der im Sommer 2018 die Abensberger Asylunterkunft in Brand steckte, steht in Regensburg vor Gericht.
Abensberg.Der Fall hatte im Kreis Kelheim im Sommer 2018 für großes Aufsehen gesorgt, ein Großaufgebot an Retter war ausgerückt: Am Feiertag Maria Himmelfahrt hatte der 19-jährige Afghane, der am Dienstag, 26. März, vor dem Jugendschöffengericht am Regensburger Amtsgericht stand, gegen 21.40 Uhr mit einem Fünf-Liter-Kanister seine Asylunterkunft am Bad Gögginger Weg in Abensberg betreten, im Flur im ersten Obergeschoss Benzin verschüttet und dieses angezündet. Dann war er mit seinem Fahrrad geflüchtet.
Nun muss sich der junge Mann wegen versuchter Brandstiftung in einem besonders schweren Fall verantworten. Er wurde aus der Haft vorgeführt. Seit der Verhaftung am 16. August sitzt er in einer JVA ein.
Viel Rauch, wenig Flammen
Der Angeklagte habe ohne rechtfertigenden Grund die Asylunterkunft in der er seit einigen Monaten lebte in Brand gesteckt, führte die Staatsanwältin ins Feld. Der Afghane habe billigend in Kauf genommen, dass andere Bewohner von dem Feuer im Schlaf überrascht werden und durch das Feuer selbst, eine Rauchvergiftung oder einen rettenden Sprung aus dem Fenster zu Tode kommen hätten können.
„Es war reines Glück, dass keine Menschen verletzt worden sind.“
„Es war reines Glück gewesen, dass niemand zu Schaden kam“, betonte Vorsitzende Richterin Cornelia Braun. Das Feuer war nämlich – entgegen des Plans des jungen Mannes – von selbst ausgegangen. Mindestens 70 Personen waren zum Tatzeitpunkt in der Unterkunft gewesen.
Als die Abensberger Feuerwehr eintraf, quoll massiver Rauch aus dem Gebäude. Wenig später traf das erste Polizeifahrzeug ein. Die 70 evakuierten Bewohner standen alle in der Einfahrt. Die Lage sei anfangs sehr chaotisch gewesen, schilderte der Einsatzleiter der Polizei vor Gericht. Als sich herumgesprochen habe, dass ein Mitbewohner wohl das Feuer gelegt hatte, sei die Stimmung teils aufgeheizt und aggressiv gewesen.
Feuerwehrleute, die als erste im Gebäude waren, hatten der Polizei von beißendem Benzingeruch im Obergeschoss berichtet. Zudem sei wenig später im Freien der fast leere Kanister gefunden worden. Mitbewohner hatten den Angeklagten bei verschiedenen Stufen seiner Tat beobachtet.
Mit drei Streifen und einem Polizeihubschrauber habe man in der Nacht nach dem Täter gefahndet, ihn aber nicht gefunden. Eine Handyortung sei nicht möglich gewesen, weil das Mobiltelefon ausgeschaltet gewesen sei.
Vor Gericht schilderte der Heranwachsende mit Hilfe von Verteidiger und Dolmetscher, wie er von anderen Mitbewohnern ständig gemobbt worden sei. Wie sie ihm regelmäßig Essen oder Dinge wie Duschgel klauten. Am Mittag des Tattags sei es zu einem größeren Streit gekommen. Die gegnerische Gruppe habe „Unterstützung“ aus Kelheim angefordert. Von dort seien nochmals neun Leute dazugekommen. Am Ende seien an die 15 Personen involviert gewesen. Nach einem Wortgefecht sei es auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Er selbst habe zwei Messerschnitte am Handgelenk davon getragen.
19-Jähriger wollte sich zunächst selbst anzünden
Schon lange habe er nicht mehr in der Unterkunft leben wollen. Das ewige Getriezt-Werden habe nicht aufgehört. Ständig sei es bis spät in die Nacht sehr laut gewesen, wegen Musik und anderem. Müde sei er dann zur Schule oder Arbeit gegangen und wenn er am Abend hungrig zurückgekommen sei, seien oft sämtliche Lebensmittel geklaut gewesen.
Er sei nicht das einzige Opfer gewesen. Jedoch habe er den meisten Schaden davongetragen.
Der Vorfall am Mittag des 15. Augusts habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Er habe bereits einige Suizidversuche hinter sich. Unter anderem mit Tabletten. An dem Tag habe er sich zunächst selbst anzünden wollen, um auf sich aufmerksam zu machen. „Ich hatte mich verloren, wusste nicht, was ich machen sollte.“
Einige Stunden habe er in einem Park und der Innenstadt verbracht. Dabei auch einige Joints geraucht. Als er am Abend mit dem Benzinkanister das Gebäude betrat, habe er sich umentschieden. So habe er das Benzin auf den Flur geschüttet und dieses mit einem Feuerzeug entzündet. Dann war er mit seinem Rad weggefahren.
Verteidiger: „Er bereut die Tat“
Durch den bisherigen Hafteindruck habe er kapiert, dass ein Erwachsener so etwas nicht macht, sagte Verteidiger Ameri Shervin. Sein Mandant bereue, was passiert sei.
Ob der Angeklagte darüber nachgedacht habe, was passiert wäre, wenn das Feuer nicht von selbst ausgegangen wäre, wollten Richterin und Staatsanwältin wissen. Unter anderem wohnten Mütter mit Kindern, und sogar ein Neugeborenes, in der Unterkunft.
Warum er sich nicht Bewohnern, zu denen er ein gutes Verhältnis hatte, offenbart habe, oder dem Leiter der Einrichtung oder dem Hausmeister, fragten Richterin, eine Schöffin und Staatsanwältin weiter. Freunde hätten ihre eigenen Probleme gehabt, die habe er damit nicht behelligen wollen. Viele hätten aus dem Heim weggewollt. Er habe Lehrern oder seinem Chef die Probleme anvertraut, die hätten jedoch nichts machen können. Vom Heim sei, wenn er nach Arbeit oder Schule heimkam, nie jemand da gewesen.
Nach eigener Aussage will der 19-Jährige im Obergeschoss an jede Tür geklopft haben. Viele seien wegen des Feiertags nicht da gewesen. Damit beantwortete er die Frage, wie er wissen wollte, dass in keinem Zimmer mehr jemand schlief und in Gefahr war. Im Erdgeschoss habe er jedoch keinen gewarnt, so der Angeklagte weiter.
Nach eineinhalbstündiger Verhandlung forderte die Staatsanwältin weitere Zeugen, die etwa bestätigen können, ob der Angeklagte vor der Tat tatsächlich andere zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert hatte. Zudem forderte sie eine Haaranalyse, die Aufschluss über den Grad des Drogenkonsums geben soll, insbesondere zum Tatzeitpunkt.
Hauptverhandlung wurde ausgesetzt
Nach einem Rechtsgespräch wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Richterin Braun mit, dass eine Haaranalyse angefertigt und weitere Zeugen geladen werden sollen.
Die Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung, in der der Angeklagte zuvor untergebracht gewesen war, soll zudem gehört werden. Ihre Aussage soll Aufschlüsse über den psychischen Zustand des 19-Jährigen geben. Die Frau wurde vom Angeklagten von ihrer Schweigepflicht entbunden.
„Bitte inzwischen nicht die Haare abschneiden, solche Kandidaten hatten wir nämlich auch schon.“
„Bitte die Haare nicht abschneiden, solche Kandidaten hatten wir nämlich auch schon“, sagte Richterin Braun bezüglich der angeordneten Haarprobe zum Angeklagten.
Am Ende wurde die Haarprobe dann doch sofort genommen. Die Schöffin holte eine Schere aus Ihrer Handtasche, der anwesende medizinische Sachverständige nahm die Probe. Der Angeklagte kam bis zur Fortsetzung zurück in Haft.
So schnell als möglich soll ein Urteil fallen und entschieden werden, was mit dem 19-Jährigen passiert und welche Strafe ihn erwartet, betonte Richterin Braun.