In einigen muslimischen Ländern werden Christen als religiöse Minderheit verfolgt. So auch im Irak – weshalb eine christliche Familie floh und in NRW Asyl suchte. Doch der Antrag wurde abgelehnt.
Bosbach kann Sorgen nachvollziehen
Die Familie wandte sich an den CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach. Er sitzt für den Wahlkreis, in dem die Familie sich derzeit aufhält, im Bundestag. Bosbach äußerte „Verständnis für die Besorgnis der Antragsteller“. Er könne nicht nachvollziehen, warum Muslime im Bamf darüber entscheiden sollten, ob Christen, die vor radikalen Muslimen geflohen seien, in Deutschland bleiben könnten oder nicht.
Bamf sieht kein Problem
Das Bamf hingegen beanstande das Tragen von Kopftüchern in der Behörde nicht, berichtet die „Welt“ weiter. Grundsätzlich dürfe ein Arbeitgeber dies nur einschränken, wenn es sachliche Gründe dafür gebe. Dazu zähle etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Störung des Betriebsfriedens. Bosbach sagte, die Familie befürchte, dass „über ihre Klage jetzt auch noch von einer Richterin entschieden wird, die ebenfalls ein Kopftuch trägt“. Quelle