Köln – Das Urteil wegen Sozialhilfebetrugs gegen den Islamistenführer Ibrahim Abou-Nagie ist rechtskräftig. Er ist damit zu 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in Köln habe seine Revision als unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Abou-Nagie gilt als Initiator der millionenschweren Koranverteilaktion „Lies!“. In Anträgen gegenüber den Sozialbehörden hatte er sich als mittellos dargestellt und umfangreiche Einkünfte verschwiegen (Az.: III – 1 RVs 295/17).
Seine islamistische „Lies!“-Aktion bleibt zudem verboten. Die Kläger, darunter Abou-Nagie, zogen am Dienstag ihre Klage gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht zurück. Damit ist es rechtskräftig (Az.: BVerwG 1 A 13.16). Die Koran-Verteilaktion war die größte und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland.
Der Islamist Ibrahim Abou-Nagie wohnte lange Zeit mit seiner Familie in einem Reihenhaus in Köln und kassierte 53.000 Euro Sozialhilfe.
Zwischenzeitlich war der 53-jährige gebürtige Palästinenser untergetaucht und hatte per Videobotschaft verkündet, seine Bestrebungen in Malaysia fortzusetzen. Der dreifache Vater besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.