Ein Jugendlicher schlug einer Joggerin einen Ziegel auf den Kopf und beraubte sie. Das Gericht wertete sein Geständnis strafmildernd.
Es war eine Tat, die nicht nur bei Anwohnern und regelmäßigen Besuchern des Mauerparks in Prenzlauer Berg für Entsetzen sorgte: Am 19. März vergangenen Jahres wurde eine Joggerin in der beliebten Grünanlage von einem Mann mit einem Ziegelstein attackiert und ausgeraubt. Justizsprecherin Lisa Jani hat am Montag bestätigt, dass der inzwischen 18-jährige Görkem A. von einem Moabiter Jugendschöffengericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde – ausgesetzt auf Bewährung.
Die Vorsitzende des Schöffengerichts soll in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess von einer äußerst brutalen Tat gesprochen haben. Die Joggerin war gegen 21.35 Uhr im nördlichen Mauerpark auf dem Hauptweg gelaufen, der von der Bernauer Straße bis zur Gleimstraße führt. Der damals 17-jährige Görkem A. hatte ihr offenbar aufgelauert und ihr, von hinten kommend, einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen.
Als die Frau strauchelte und zu Boden fiel, wurde sie von weiteren Schlägen mit dem Stein getroffen; zudem soll Görkem A. die Frau auch noch gegen Kopf und Schulter getreten haben. Sein Ziel war, ihr die Jacke zu entreißen. Was ihm auch gelang. Erst danach ließ er von der Frau ab und flüchtete. Das verletzte Opfer hatte noch beobachten können, wie der Täter ihre Jacke durchsuchte und schließlich mit dem in der Jackentasche befindlichen Smartphone davonrannte.
Das Opfer verbrachte mehrere Tage im Krankenhaus
Die verletzte Frau – sie hatte einen Kieferbruch sowie Brüche an einer Hand erlitten – schleppte sich vom nördlichen Park aus zunächst bis in die Gleimstraße. Erst in der Malmöer Straße wurde sie gefunden, von alarmierten Rettungskräften versorgt, ins Rudolf-Virchow-Klinikum gebracht, operiert und musste einige Tage stationär behandelt werden.
Gefasst werden konnte Görkem A., nachdem die Berliner Polizei Bilder einer Überwachungskamera veröffentlichte. Auf den Bildern und im Video war zu sehen, dass die rechte Hand des Gesuchten bandagiert ist. In der linken Hand hielt der Mann ein Smartphone. Als Görkem A. die Aufnahmen sah, rief er am 6. April 2017 von der Wohnung eines Onkels im Stadtteil Gesundbrunnen die Polizei an und stellte sich selbst.
Inzwischen soll es auch schon Hinweise auf ihn als mutmaßlichen Täter gegeben haben. Bei polizeilichen Vernehmungen und später vor dem Jugendschöffengericht soll er den brutalen Überfall dann in vollem Umfang gestanden haben. Auch das wurde ihm von dem Jugendschöffengericht bei dem Urteil zugutegehalten. „Ebenso, dass er nicht vorbestraft war“, so Sprecherin Lisa Jani zur Berliner Morgenpost.
Erster Prozess wegen Unfalls einer Schöffin verschoben
Abgemildert wurde die Strafe auch, weil der schon angesetzte erste Prozessauftakt Ende 2017 verschoben werden musste – eine Schöffin hatte einen Unfall erlitten und konnte nicht erscheinen. Görkem A. saß zu dieser Zeit schon fast acht Monate in Untersuchungshaft. Er wurde haftverschont, kam allen Auflagen nach und erschien pünktlich zum neuen Prozessauftakt im März.
Zur Bewährung kam es, weil ihm das Jugendschöffengericht und Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine günstige Sozialprognose attestierten. Sollte er dennoch erneut straffällig werden, werden ihm die acht Monate verbüßte Untersuchungshaft nicht angerechnet. Er muss dann für volle zwei Jahre hinter Gitter. Das ist eine ungewöhnliche Entscheidung des Jugendschöffengerichts, verrät aber auch, wie nahe der Täter einer Strafe ohne Bewährung war.
Gerichtssprecherin: Außergewöhnliche Brutalität der Tat war strafverschärfend
„Das Gericht hat die außergewöhnliche Brutalität der Tat strafverschärfend gewertet“, so Sprecherin Jani. Zudem müsse Görkem A. „engmaschige Bewährungsauflagen erfüllen“. Dazu gehören ein Bewährungshelfer und Sozialstunden, die er pünktlich ableisten muss. Das dabei erarbeitete Geld – das Jugendschöffengericht geht von 2000 Euro aus – muss er als eine Art Schmerzensgeld an die von ihm so brutal attackierte Joggerin zahlen. Das Schmerzensgeld sei nur ein Symbolisches, sagte Jani. „Bei Jugendstrafen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Sühnegedanke muss zurücktreten.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von mehr als drei Jahren gefordert – also ohne Bewährung, denn die wird ja nur bei Strafen von maximal zwei Jahren gewährt. Die Verteidigung ist trotz des sehr milden Urteils überraschend in Berufung gegangen.