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Aug 22

BGH kassiert Kuscheljustiz- Urteil gegen Asyl-Brandstifter Ousmane G.

Brandstifter Ousmane G. (20) sitzt seit 20 Monaten in der Psychiatrie. Foto: Juergen Maennel

Dresden – Ousmane G. (20) legte Ende 2017 zweimal Feuer in seiner Asylbewerber-Unterkunft. Schaden: weit über 40 000 Euro. Im Juni 2018 bescheinigte das Landgericht dem Afrikaner Schuldunfähigkeit – aber auch, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Er kam in die geschlossene Psychiatrie.

DOCH DER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) HOB DAS URTEIL AUF.

Seit Mittwoch wird vor dem Landgericht neu verhandelt. Ousmane G. wurde aus Arnsdorf vorgeführt, sagte auf Deutsch: „Liebes Gericht, bitte lassen Sie mich frei. Ich tue es nie wieder!“

2018 wurde bei dem Zentralafrikaner Schizophrenie diagnostiziert, u.a. weil er angab, „Löwen zu essen“ und mit der „Straßenbahn nach China“ zu wollen.

Den Bundesrichtern reicht die Diagnose aber nicht aus, weil von dem Mann u.a. keine Vorerkrankungen bekannt sind.

Seine Brandstiftungen begründete der Angeklagte jetzt damit, verfolgt zu werden. „Dann habe ich getrunken und den Kopf verloren.“

Der Prozess gegen ihn wird fortgesetzt.

Quelle: BILD

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