Chemnitz – Das Landgericht Chemnitz verhandelte am Donnerstag einen Fall von gefährlicher Körperverletzung. Mann schlägt Frau. Eigentlich (leider) alltäglich in einer Großstadt. Doch dieser Fall ist anders. Schläger und Opfer wollen trotz brutaler Gewalt heiraten. Und auch sonst ist diese Liebe ziemlich bizarr …
Abdullah ist ein junger Flüchtling aus Syrien, Beate G. (31) ist Mutter und Erzieherin aus Thalheim (Sachsen). Der Syrer floh im Herbst 2015 nach Deutschland. Mit gerade mal 16 Jahren!
Als unbegleiteter Minderjähriger kam er ins Heim nach Bad Schlema, lernte dort die Erzieherin kennen. Anfang 2016 zog Abdullah mit der Mutter zweier Töchter (10 und 15) zusammen.
In dem Frauen-Haushalt fühlte er sich schnell als Chef – und setzte den Anspruch auch mit körperlicher Gewalt durch. Für das erste Halbjahr 2017 listete die Staatsanwaltschaft sechs Übergriffe auf Beate G. auf:
► Weil sie einen „anderen Mann angesehen“ hat, schlägt er ihr ins Gesicht und auf die Arme.
► Bei einer Jugendweihe-Feier trinkt sie Orangensaft mit Sekt – wieder setzt es Schläge.
► Bei einem anderen Wutausbruch schlägt er ihr ins Gesicht und aufs Auge – Blutung im linken Augapfel.
► Bei einem weiteren Streit tritt er mehrmals auf sie ein, bricht ihr den Ringfinger der linken Hand.
► Wegen eines Briefes der Oma an die Kinder gibt es ebenfalls Streit – er schlägt ihr ins Gesicht.
► Mit einem Kleiderbügel schlägt er sie mindestens 15 Mal auf Schultern und Rücken. Die Folge: großflächige Hämatome.
„Es war nicht meine Absicht, ihr wehzutun“, verteidigte sich Abdullah R. vor Gericht. „Dass der Finger gebrochen ist, war Zufall.“
„Jeder macht mal einen Fehler“, sagt Beate G. verständnisvoll. Ihre Stelle im Heim hat sie verloren, lebt aktuell von Hartz IV. Nach kurzer Unterbrechung wohnen die beiden wieder zusammen, wollen heiraten.
Das Gericht verurteilte Abdullah zu einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht.