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Mrz 23

Bochum: Opfer hatte Strick um den Hals – Darum wird der mutmaßliche „Uni-Vergewaltiger“ trotzdem nicht wegen versuchten Mordes angeklagt


Auf der Überführung der Max-Imdahl-Straße überraschte der Täter die junge Frau. Im Hintergrund ist das Uni-Center zu sehen., Foto: Alexander Keßel / FUNKE Fotoservices

Bochum. Es ist ein Fall, der in ganz Deutschland für Aufsehen sorgte. Zwei chinesische Studentinnen wurden in der Nähe der Bochumer Universität vergewaltigt, später wurde ein Asylbewerber aus dem Irak festgenommen.

Der Mann soll einer der Frauen bei der Vergewaltigung einen Strick um den Hals gelegt haben – bis ihr die Luft weg blieb. Sie verspürte in diesem Moment Todesangst.

Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Raub

Angeklagt ist der Mann (32), der in einem Flüchtlingsheim aufgegriffen wurde, für zwei Fälle von Vergewaltigung. Außerdem auf der Liste: Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Raub.

Ursprünglich gehörte wegen des eingesetzten Stricks auch versuchter Mord zu den Anklagepunkten.

Darum steht versuchter Mord nicht mehr auf der Liste

Aber „diesen Punkt nimmt die Staatsanwaltschaft nicht an“, sagt Michael Rehaag vom Landgericht Bochum auf Nachfrage von DER WESTEN.

Man hat von dem Punkt Abstand genommen, weil der Angeklagte offenbar aus freien Stücken von der Tötung zurückgetreten ist, nachdem er die Studentin vergewaltigt hatte.

„Rücktritt vom Versuch“

Das kann als sogenannter Rücktritt vom Versuch gewertet werden, sodass auf diese Weise der Vorwurf des versuchten Mordes als Anklagepunkt nicht haltbar wäre.

Ein weiterer Anklagepunkt ist Raub. Denn das zweite Opfer, eine 27-Jährige, wurde nicht nur vergewaltigt. Der Täter stahl ihr aus dem Portemonnaie auch zehn Euro.

Als Strafmaß erwartet den Angeklagten in diesem Fall eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.

Quelle

 

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