Baugrundstücke für Moscheen faktisch kostenlos. CDU und SPD sammelten 3.000 Unterschriften. Bürgerbegehren selbst bei Zulässigkeit aussichtlos?
Dem Bau zweier Moscheen in Monheim steht wohl nichts mehr im Wege. Aufgrund von Formfehlern erklärte der Stadtrat ein von CDU und SPD initiiertes Bürgerbegehren am Mittwoch (15.03.2017) mehrheitlich für unzulässig. Damit folgte das Gremium der Auffassung der Stadt, die die Fragestellung des Begehrens für zu unpräzise hält. Der umstrittene Ratsbeschluss enthielt neun Unterpunkte. Durch die Zuschüsse erhalten die beiden islamischen Gemeinden Baugrundstücke für neue Moscheen im Gesamtwert von knapp 900.000 Euro faktisch kostenlos.
CDU und SPD hatten für das Bürgerbegehren 3.000 Unterschriften gesammelt. Dies hatte zuvor schon Bürgermeister Daniel Zimmermann für unzulässig erachtet – angesichts der absoluten Ratsmehrheit seiner Partei PETO war die Zustimmung des Rates erwartbar.
Aussichten des Bürgerbegehrens so oder so aussichtlos?
Zimmermann hatte betont, der Ratsbeschluss enthalte mehrere Unterpunkte. Dadurch wäre es für die Bürger unklar gewesen, welche Punkte mit dem Bürgerbegehren konkret aufgehoben werden sollen. Die Initiatoren des Begehrens wiesen den Vorwurf zurück und führten an, eigene juristische Prüfungen durchgeführt zu haben.
Doch selbst bei einer Zulässigkeit wären die Aussichten des Bürgerbegehrens oder mögliche juristische Schritte wohl aussichtslos gewesen. Denn die Stadt hatte bereits wenige Tage nach dem Ratsbeschluss Anfang November Fakten geschaffen und die Grundstücksverträge mit den Gemeinden abgeschlossen. Die Initiatoren des Begehrens warfen der Stadt vor, damit „ein Bürgerbegehren bewusst verhindert zu haben“