In Deutschland gibt es viele anerkannte Gründe, seinen Nachnamen ändern zu lassen. Zum Beispiel ein Umlaut oder ein „ß“ im Namen kann ausreichen, oder wenn dieser schlicht zu lang ist. Laut Gesetz genügt es, wenn der Namensträger, durch orthografische Probleme “im Ausland nicht nur unwesentlich behindert ist“.
Ist die Namensänderung also ein Klacks? Nein! Wer als Zuwanderer oder als Kind von Migranten in Deutschland lebt, hat nicht automatisch das Anrecht auf einen deutschen Namen. Obwohl ein ausländisch klingender Name für Familien mit Diskriminierung und Benachteiligung im Alltag einhergehen kann, scheitern viele von ihnen mit ihren Anträgen auf Änderung des Namens vor den Verwaltungsgerichten. Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz hält das für einen Fehler.
„Der Wunsch einen deutschen Namen anzunehmen, ist ein sehr massiver Beleg dafür, dass man sich als Deutscher fühlt und als Deutscher gesehen werden möchte. Im Sinne der Integration ist das ja durchaus wünschenswert. Es macht einfach keinen Sinn, das zu verbieten“, sagt er im Gespräch mit FOCUS Online.
„Ignorante Rechtsprechung“
Auf seiner Facebook-Seite hatte der langjährige Bundestagsabgeordnete (1994 bis 2013) seinen Unmut über die „ignorante Rechtsprechung“ in Deutschland bekundet. In den USA beispielsweise wimmle es von anglisierten deutschen Namen, mahnt Polenz: „Von Smith bis Steinway, von Miller bis Schwartz.“
„Im Alltag sehen wir leider oft, dass eine Einbürgerung oder ein deutscher Pass nicht ausreichen, um als Deutscher angesehen zu werden“, begründet er seine Haltung gegenüber FOCUS Online. Das zeige sich beispielsweise bei Bewerbungen. Es könne vorkommen, dass Menschen wegen ihres Namens Nachteile haben und am Ende womöglich deswegen einen Job nicht bekommen. Die Möglichkeit eines Namenswechsels würde solch einer Diskriminierung vorbeugen, glaubt Polenz.
Kinder werden in Schublade gesteckt
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, sieht das ähnlich. Er forderte schon im vergangenen Jahr, dass Verwaltungen und Gerichte eine Namensänderung zulassen müssten, „wenn fremd klingende Namen eine Integration in das wirtschaftliche und soziale Leben hierzulande erschweren.“
Er verwies dabei auf einen Fall, in dem das Verwaltungsgericht Braunschweig einer deutsch-türkischen Familie verboten hatte, den Nachnamen zu ändern. Die Eltern hatten darüber geklagt, dass ihre Kinder schon im Kindergarten in die Schublade „bildungsferner Migranten“ gesteckt und auf Türkisch angeredet würden – eine Sprache, von der sie kein Wort verstanden.
Ist eine Gesetzesänderung nötig?
Das Gericht beharrte jedoch auf dem Grundsatz der „Namenskontinuität“, wie Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erläuterte. Demnach bestehe „ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens, um soziale Orientierung und sicherheitspolitische Identifizierung zu ermöglichen.“
Ruprecht Polenz sieht die Politik hier in der Pflicht. „Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass andere Länder das anders handhaben. Dort wird mit dem Thema sensibler umgegangen. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber auch hierzulande im Gesetz deutlich macht, dass es diese Möglichkeit gibt“, so der CDU-Politiker.