Correctiv hat unseren Artikel über eine versuchte Gruppenvergewaltigung nach den Münchner Wiesen mittels Lügenbehauptungen bei Facebook zensiert und dadurch im Ranking und zum Sharen herabgestuft. Zudem drohen weitere Einschränkungen.
Hintergrund:
Bereits am Sonntag den 29.09.2019, gegen 01:55 Uhr, befand sich eine stark alkoholisierte 30-jährige Touristin aus den USA nach einem Oktoberfestbesuch in der Goethestraße. Laut einer Zeugenaussage war sie erkennbar hilflos. Als die geschädigte Touristin an einer Hecke lehnte, gingen drei Moslems auf sie zu und drängten sie hinter die Hecke. Anschließend hörte der Zeuge Laute, die klangen, als ob einer Person die Hand vor dem Mund gehalten wird. Der umsichtige Zeuge ging deshalb von einem Sexualdelikt aus, reagierte richtig und verständigte den Notruf 110. Die eingesetzten Polizeibeamten der Polizeiinspektion 14 (Westend) konnten vor Ort die drei Tatverdächtigen (einen 21- und 23-jährigen Eritreer sowie einen 26-jährigen Malier) festnehmen.
GLIEDERUNG
Unzuständigkeit
Interessenkonflikte
Vorwürfe:
1.) Die Seite Truth24 bezeichnet einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff in München als Gruppenvergewaltigung, obwohl dazu keine Hinweise vorliegen.
2.) Es liegt laut Staatsanwaltschaft auch keine „Versuchte Gruppenvergewaltigung“ vor
3.) Die Kriminalstatistik liefert keine Grundlage für Behauptungen das „Überfalls und Gruppenvergewaltigung hauptsächlich durch „Moslems und Afrikaner“ begangen werden
4.) Die Aussage, es seien hauptsächlich Afrikaner, die Gruppenvergewaltigungen begehen, ist falsch.
Fazit
Forderung
Unzuständigkeit:
truth24.net ist ein Nachrichtenportal mit Sitz in Punta del Este Uruguay. Alle Artikel werden durch freie Journalisten in Uruguay, Chile, Brasilien und den USA geschrieben unsere Server befinden sich in den USA. Zuständig für Fakt- Check ist laut Facebook Statuten AFP Uruguay. Truth24 schreibt internationale Artikel in meist aber nicht ausschließlicher deutscher Sprache, auch für die Schweiz oder für Österreich. Für diese beiden Länder ist ein Fakt Checking nicht vorgesehen. Insofern ist eine Zuordnung zu „Deutschland“ dem Grunde nach bereits unzulässig und im Übrigen auch nicht nachvollziehbar.
Interessenskonflikte:
Correctiv wird durch George Soros mitfinanziert (archive.is/4BSBG). Dieser Milliardär hat laut Medien wie der NY Times eine streng linksliberale multilateralistische Weltanschauung, ist Vertreter des US- amerikanischen autoritativen „politischen Establishments“ und vehementer Donald Trump Gegner (archive.is/0Kpwf).
Truth24.net und viele andere Portale sind dem anti- Establishment verschrieben, durchweg staatskritisch hinsichtlich der politisch Elitär geführten Staaten und bildet eine unverschnörkelte direkte, oder auch alternative Sichtweise, die mitunter auch als konservativ unilateral bezeichnet werden könnte.
Der Deutsche Journalismus ist von der Parteizugehörigkeit klar links (archive.is/BIjdn) zu verorten, laut Statista haben 54% der deutschen Journalisten ein Parteibuch links von der Union (archive.is/08hFE). Zählt man die Union wie zuletzt durch die Bevölkerung verortet links der Mitte (archive.is/E7zGG) dazu, sind es sogar 63%. Die übrigen 26% gehören keiner Partei an, die AfD ist gar nicht vertreten.
Der Journalismus in Deutschland steht in der Tradition moralistisch – bevormundend und tabuisierend zu sein (archive.is/ugmiP).
Correctiv schreckt vor Werbung für linke Politiker nicht zurück!
Es ist unverständlich weshalb eine solch politisch moralistisch motivierte Organisation wie Correctiv ausgerechnet Medien Bewerten soll, wie truth24, Epoch Times oder Breitbart, die sie sonst üblicherweise massiv politisch motiviert kritisieren.
Weser Kurier: Journalistin Alice Echtermann
Der Weser Kurier konkurrkiert mit Online Medien wie truth24. Truth24 generiert mit seinen Artikeln wesentlich mehr Klicks und Shares online als viele große klassische Print Medien, ganz bestimmt aber mehr Shares als Artikel des „Weser Kurier“. Der Weser Kurier hat wie alle Print Medien (archive.is/SW8qX) massiv an Reichweite verloren. Zudem kämpft der Weser Kurier schier ums Überleben, die Angestellten des als überaltert geltenden Lokalblatts müssen um ihren Job fürchten, wehalb ausgerechnet die CDU, der das Blatt traditionell sehr wohlwollend ist, Sorgen äußert (archive.is/my59g). Da passt es doch sehr gut, wenn man als Journalistin wie Frau Alice Echtermann die Gelegenheit bekommt, ihre Konkurrenz und die massiven Kritiker der CDU (truth24) auszuschalten, in dem sie diese einfach zensiert. Dass das Blatt vor unlauteren Methoden nicht zurückschreckt zeigt der Rechtstreit in 2018, der Weser Kurier hat seine Konkurrenten unlauter mittels falscher Abonenntenzahlen benachteiligt und Kunden mit falschen Werbeangaben geworben (archive.is/ML7ee). Alle Mittel des Bremer Verlages, etwa durch die neue „Online App“, das drohende Ende aufzuschieben, blieben bislang erfolglos (archive.is/IiJ66).
Vorwürfe:
1.) Die Seite Truth24 bezeichnet einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff in München als Gruppenvergewaltigung, obwohl dazu keine Hinweise vorliegen.
Falsch. Truth24 schreibt folgende Überschrift:
Gruppenvergewaltigung nach Wiesn: Afrikanermob versucht US- Madel zu schänden
Damit gehen wir von einer „Versuchten Gruppenvergewaltigung“ aus. Wenn man den Text weiter liest, wird auch deutlich, dass zu keinem weiteren Zeitpunkt von einer vollendeten Gruppenvergewaltigung geschrieben wurde. Dies bedeutet nicht, dass eine solche nicht stattgefunden hat. Die Geschädigte hatte laut Polizeibericht Schürfwunden am Oberschenkel und wollte sich aber nicht untersuchen lassen, da sie sich auch nicht erinnern konnte.
Wir können aber erkennen, dass die Überschrift missverständlich interpretiert werden kann. Dies war nicht unsere Absicht. Leider hat Correctiv uns nicht angeschrieben um zu klären, wie es gemeint war. Wir haben die Überschrift daher nun geändert auf: „Versuchte Gruppenvergewaltigung nach Wiesn: Afrikanermob schändet US Mädel“
2.) Es liegt laut Staatsanwaltschaft auch keine „Versuchte Gruppenvergewaltigung“ vor
Falsch, das ist reine Ansichtssache, die Staatsanwaltschaft hat keine Deutungshoheit.
Laut Polizei ermittelt diese wegen „Übergriff auf alkoholisierte Frau – Ludwigsvorstadt“
Während jeder vernünftige Bürger bei dem oben stattgefundenen Tatgeschehen sich seinen eigenen Reim darauf machen kann, ermittelt die unserer Ansicht nach „Vertuschungsbehörde München I“ wieder mal nur wegen sexueller Belästigung nach § 184i StGB. Diese Rechtsvorschrift wurde erst 2016 erfunden, nach den Massen- Vergewaltigungsattacken durch Araber und Afrikaner seit Silvester 2015. Netter Nebeneffekt: So kann der Staat „formaljuristisch“ von Belästigung sprechen, statt von Vergewaltigungsattacken. Ein Schelm, wer böses dabei denkt… Ob das nicht vielleicht der Hauptgrund war, diesen Paragraphen einzuführen?
Dem Rechtsexperten unserer Redatkion haben wir den Fall damals vorgelegt. Ob es sich um den Versuch einer Vergewaltigung nach § 177 StGB handelt, oder um sexuelle Belästigung, hängt allein von der Absicht des Täters zum Tatzeitpunkt ab. Eine Deutungshoheit darüber hat die Staatswanwaltschaft nicht, auch nicht, wenn sie es wie in ihrer Email an Correctiv oder in der Pressemeldung gerne so darstellt. Unser Rechtsexperte ist davon überzeugt, dass die Afrikaner es zum Tatzeitpunkt nicht dabei belassen wollten, nur zwischen die Beine zu greifen und den Mund zuzuhalten, sondern die Tat der gemeinschaftlichen Vergewaltigung zu vollenden, wäre der Zeuge und die Polizei nicht dazwischengegangen.
Es ist Aufgabe von Correctiv, auch andere alternative Staats- oder behördenkritische Blickwinkel zuzulassen, allerdings beschränkt sich der sogenannte „Fakten Checker“ staatstreu genau auf die Aussagen der staatlichen Behörden, ohne diese auf Sinnhaftigkeit oder alternative Einschätzungen zu prüfen. Dabei kommt Correctiv weder auf die Idee, unsere Sichtweise zu erfragen und gegenüber zu stellen, noch die staatsanwaltschaftliche Aussage als „Fake-News“ einzustufen, denn das könnte juristisch durchaus erfolgen, wenn keine der beiden Seiten ihren Standpunkt „beweisen“ kann. Schließlich kann weder truth24 noch die Staatsanwaltschaft München I telepathieren und beweisen, was die Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt wirklich gedacht oder gefühlt haben. Wir hätten Correctiv gerne unsere Überlegungen mitgeteilt, ein Emailkontakt zu Correctiv besteht bereits seit einigen Jahren, jedoch hat es Correctiv unterlassen auch bei uns nachzufragen.
3.) Die Kriminalstatistik liefert keine Grundlage für Behauptungen das „Überfalls und Gruppenvergewaltigung hauptsächlich durch „Moslems und Afrikaner“ begangen werden
Das ist eine Fake- Lüge.
Correctiv schreibt selbst:
„…Die Studie des Bundeskriminalamtes die 2019 veröffentlicht wurde…. weist 380 Fälle von Gruppenvergewaltigungen aus, davon waren 63 versuchte Fälle. Insgesamt seien 467 Tatverdächtige ermittelt worden. Manche Tatverdächtige waren an mehreren Taten beteiligt und wurden nur einmal gezählt. 54,8 Prozent seien keine deutschen Staatsbürger.“ Die Aussage, Deutschen begingen solche Taten „selten“ ist also falsch – sie stellen etwas weniger als die Hälfte aller Tatverdächtigen. (archive.is/xfBt4)
Typisch für Correctiv ist, dass es sich nicht mit der Kritik und den Fehlern der behördlichen Angaben auseinander setzt, auch dann nicht, wenn diese offenkundig sind. So wurde an der Erfassungsart und der Vergleichbarkeit der PKS 2017 starke Kritik geübt (archive.is/2I8KF). Zunächst vergisst Correctiv zu erwähnen, dass die PKS aber nur Informationen zu Tatverdächtigen enthält, die auch ermittelt werden konnten und deren Strafverfahren vollständig bearbeitet wurde. Ein Großteil aller Asylantenvergewaltigungen geschehen im Dunstkreis von Bahnhöfen, Flühtlingsheimen und abgelegenen Orten, an denen Frauen wehrlos sind. Die meisten Anzeigen verlaufen damit also im Sande und gehen nicht in die Statistik ein. Dies geht auch aus der zitierten Studie des BKA hervor. Ebenso wird nur ein Teil der Täter erfasst. Eine Gruppe sind mindestens 3 Täter, nicht aber nur 2. Wenn 3 Täter erfasst wurden, können aber auch wesentlich mehr beteiligt gewesen sein, die aber aus der Statistik gelöscht wurden:
….die PKS lässt keine zuverlässigen Aussagen darüber zu, wie viele Tatverdächtige an einem Fall insgesamt beteiligt waren. Werden beispielsweise für eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung drei Tatverdächtige erfasst, dann bedeutet dies: Es waren laut Ermittlungsergebnis mindestens drei Tatverdächtige beteiligt. Es können aber noch weitere Tatverdächtige beteiligt gewesen sein …
Studie zu Gruppenvergewaltigung des BKA
Ein weiterer gravierender Fehler den Correctiv nicht erwähnt ist, dass die angeblichen „211“ Deutschen, nur als „Deutsche Staatsbürger“ qualifiziert sind. Dabei lässt Correctiv unerwähnt, das fast alle moslemischen Asylanten seit 1960 eingebürgert wurden und die Deutsche Staatsbürgerschaft inflationär hinterhergeworfen bekamen. Der Anteil der deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund wurde für die 211 „angeblich Deutschen“ nicht gesondert ermittelt. Es ist also davon auszugehen, dass sich darunter viele weitere Moslems und Afrikaner mit Einbürgerung finden.
Auch ist das einmalige Zählen wiederholter Straftaten des gleichen Täters in der Statistik völlig willkürlich und dient nur dem Ziel, den Migrationsanteil zu verschleiern.
Der Gesamtausländeranteil an der deutschen Bevölkerung liegt bei 12%
Das Argument der Gruppenvergewaltigunsgstudie, das Correctiv ebenso ungeprüft übernommen hat dahingehend, dass der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern höher als in der deutschen Gesamt- Bevölkerung ist (dort beträgt er ja nur 12%), dafür verantwortlich sein soll, dass diese überrepräsentiert sind, ist ebenso völlig an den Haaren herbei gezogen.
Betrachtet man die Bevölkerungspyramide die Migrationsanteile für die verschiedenen Altersabschnitte fällt auf, dass der Ausländeranteil zwischen den 20 und 30 Jährigen maximal um die 25% beträgt. Wären Ausländer genauso kriminell wie Deutsche, dürfte der Anteil 25% nicht übersteigen. Der Anteil liegt nach der PKS jedoch bei mindestens 54,8% (ohne Deutsche mit Migrationshintergrund und ohne unaufgeklärte Fälle).
Nun kommen wir zu der Kernfrage, ob die Täter von Gruppenvergewaltigungen und Überfallsvergewaltigungen hauptsächlich Afrikaner und Moslems sind.
Laut BKA Gutachten zu Gruppenvergewaltigungen ist die PKS des Bundes in den Jahren 2015 und 2017 nicht mit den übrigen Jahren vergleichbar, da Zahlen und Erfassungen „frisiert“ wurden, dies unterblieb in Hessen
Laut Gutachten des BKA kam es zu Änderung der Erfassungskriterien, daher ist für 2017 und 2015 keine Vergleichbarkeit der absoluten Fallzahl vor und nach diesen Zeitpunkten gegeben. Wir haben bessere Zahlen, doch dazu gleich mehr.
Bleiben wir zunächst bei der Auflistung von Correctiv, darunter einige Staaten aus Afrika und einige arabische Staaten sowie die Türkei. Es feheln aber die übrigen Staaten aus Afrika, wie etwa Kamerun, Äthiopien und andere mehr aus der Tabelle 62. Libanon zählt Correctiv nur mit 7 (statt 8). Staatenlose werden ganz herausgelassen. Insgesamt kommt truth24 auf 182 Tatverdächtige aus Afrika und islamischen Ländern. Dies entspricht einem Anteil von 39%. Der Gesamtanteil an Ausländern an der Bevölkerung beträgt aber nur 12%. Von diesen 12% müssten noch einmal alle nicht Moslems und nicht Afrikaner abgezogen werden, um den Vergleich standhafter zu machen. Jedenfalls selbst wenn die 12% zu Grunde gelegt werden, ist klar erkenntlich, dass gemessen an der geringen Bevolkerungszahl an Ausländern, Moslems und Afrikaner mit 39% deutlich überrepräsentiert als Tatverdächtige bei diesen Delliktarten in Erscheinung treten.
Damit allein ist erwiesen, dass die Aussage:
„Moslems und Afrikaner begehen gemessen an dem Anteil dieser Bevölkerungsgruppen an der Gesamtbevölkerung, im Vergleich zu Deutschen, statistisch häufiger Gruppen und Überfallsvergewaltigungen (in Gruppen)“
richtig sein muss.
Truth24 beruft sich aber auf die weit aufschlussreichere Statistik des Bundeslandes Hessen. Hätte Correctiv uns gefragt, dann hätten wir auch gleich die Aussage noch besser belegen können.
Denn aus Hessen wird klar, dass nach Sexualstraftaten aufgeschlüsselt alle Straftäter innerhalb der Abbildung genau aus den Herkunftsländern stammen, deren Bürger in Deutschland Asyl beantragten. Allesamt der in der Grafik führenden Länder haben gemein, dass die dort vorherrschende Staatsreligion der Islam ist. Zudem findet sich in der Grafik kein Deutscher. In Hessen haben die Sexualdelikte im Jahr 2015 um mehr als 100% in diesem Bereich zugenommen. Vergleicht man allein die überfallsartigen Gruppenvergewaltigungen in Hessen zwischen 2014 und 2015 sind die angezeigten Zahlen in nur 12 Monaten von 5 auf 12 Fälle auf insgesamt 240% gestiegen.
Darüber hatten wir übrigens schon im Jahr 2017 auf unserer Platform „Rapefugees.net“ berichtet und den Link auch immer wieder als Zitat in unsere Texte integriert, es wundert uns also, dass Correctiv unsere Zahlen nicht kennt.
4.) Die Aussage, es seien hauptsächlich Afrikaner, die Gruppenvergewaltigungen begehen, ist falsch.
Auch das ist Fake News:
Wir haben nicht behauptet, es seien hauptsächlich Afrikaner die Gruppenvergewaltigungen begehen, sondern „Afrikaner und Moslems“.
Fazit:
Tendenziöse links- liberal und moralistische Berichterstattung durch den angeblichen „Fakt Checker“. Correctiv kennt nur bestimmte der eigenen Meinung dienliche Fakten, vertraut blindlings auf Aussagen, Zahlen und Interpretationen der Behörden, auch wenn sie offensichtlich falsch, fragwürdig oder unvollständig sind, Correctiv nimmt sie als „gegeben“ hin. Meinungen oder andere Sichtweisen und Interpretationen, die von denen der staatlichen Behörden abweichen, oder nicht dem generellen „Mainstream Framing“ entsprechen, werden nicht zugelassen und auch nicht einmal angehört.
Journalisten wie unsere, die Daten hinterfragen und selbst recherchieren, werden zensiert, dabei ist es die eigentliche höchste Aufgabe von Correctiv als „Faktenchecker“ und auch eines jeden Journalisten, selbst, kritisch und unabhängig zu recherchieren, sowie gerade eben NICHT blindlings auf staatlichen „Common Sense“ und Polit- Floskeln hereinzufallen, das ist also so richtig Fake News!
Dabei liegen Correctiv seit geraumer Zeit Kontaktdaten von uns vor. Es wurde vor Jahren bereits vereinbart, bei Recherchen zunächst auch mal bei uns nachzufragen, damit auch wir uns äußern können, doch das ist scheinbar gar nicht erwünscht, denn das Ergebnis steht offenbar schon vorab fest!
Forderung:
Der Artikel ist zu korrigieren, eine Stellungnahme beizufügen, die Einstufung „Größtenteils falsch. Es gibt keinen Beleg für eine Gruppenvergewaltigung. Die Behauptung, dass hauptsächlich Muslime und Afrikaner solche Straftaten begehen, ist zudem statistisch falsch.“ ist zu entfernen.
Sämtliche Einschränkungen bei Portalen sind aufzuheben.
Sie haben zukünftig die Bewertung unserer Artikel zu unterlassen, da sie als deutsche Institution für unser Portal in Uruguay nicht zuständig sind.
3 Pings
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