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Nov 13

Die Flüchtlings“helferin“ und ihr Syrer: Kein Sex mehr mit der Ex mehr

Die Geldstrafe in Höhe von 270 Euro sei „das Unterste, was ich vertreten kann“, so Richter Wassermann. Symbolfoto.
© dpa / Oliver Berg

Ein 27-Jähriger durfte nach einer gerichtlichen Vereinbarung seine Ex-Freundin nicht mehr sehen. Das nahm er trotzdem in Kauf und fuhr zu ihrer Arbeitsstelle.

Dorfen – Einer gerichtlichen Vereinbarung zufolge hätte ein heute 27-jähriger Erdinger ein Zusammentreffen mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin unterlassen sollen. Dennoch suchte er die Juristin und Asylhelferin in einer Dorfener Flüchtlingsunterkunft am 13. März dieses Jahres auf. Dass es dabei nicht zu einem direkten Kontakt gekommen war, rettete den Angeklagten gestern vor dem Amtsgericht Erding vor einer höheren Strafe. Er kam mit einer Geldauflage von 270 Euro davon, da sein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz „im unteren Bereich anzusiedeln war“, so Richter Andreas Wassermann.

Bei dem 27-Jährigen handelt es sich um einen Syrer, einen studierten Physiker, der derzeit noch als Mechaniker arbeitet, ab Dezember jedoch aufgrund einer Kündigung arbeitslos sein wird. Mit der 38-jährigen Dorfenerin war er von März 2017 bis Ende 2018 liiert. Als Trennungsgrund gab die Zeugin diverse Fälle körperlicher Gewalt an. „Ich wollte auch meine Kinder schützen“, sagte sie. In der Folge kam es zu besagter Vereinbarung in einer nichtöffentlichen Sitzung am Erdinger Amtsgericht.

Frau wusste nichts vom Besuch

Nur einen Monat später suchte er sie in der Unterkunft, in der er selbst als Helfer tätig gewesen sei, auf. Er klingelte bei einer dort wohnenden Freundin seiner Ex-Partnerin. Sie sagte aus, dass er sie dazu habe bewegen wollen, dass sie zwischen ihm und seiner Ex vermittle. Er liebe sie noch immer und wolle sie treffen. Rund eine Minute habe es gedauert, bis der Mann ihrer Aufforderung, zu gehen, nachkam.

Davon bekam die 38-Jährige zu dieser Zeit nichts mit, sie begrüßte in einem anderen Bereich der Unterkunft gerade eine neue Familie. Als ihr ihre Freundin später alles erzählte, meldete sie das der Dorfener Polizei. „Ich hatte schon im Vorfeld Angst genug, das war die Krönung“, sagte die Dorfenerin. Dem Angeklagten flatterte in der Folge ein Strafbefehl ins Haus, gegen den er Einspruch einlegte.

270 Euro Geldstrafe zugunsten der Uno-Flüchtlingshilfe

Wie die Zeuginnen, darunter auch eine Polizeibeamtin, aussagten, war dem Angeklagten von Anfang an klar, dass er seine ehemalige Freundin antreffen könnte. Er habe ihr geparktes Auto stehen gesehen und zudem ihre ausgezogenen Schuhe.

Der Angeklagte ließ jedoch über seine Verteidigerin vermelden, dass er nur die Freundin seiner Ex – aufgrund der früheren Beziehung auch eine gute Bekannte von ihm, mit der er regelmäßig in Kontakt gestanden sei – aufsuchen und ihr von seinem baldigen Umzug berichten wollte. Zudem habe er Freunde in der Unterkunft. Er habe das Auto zwar gesehen, jedoch nicht damit gerechnet, sie in der größeren Unterkunft anzutreffen. Er wisse, dass für ihn aufgrund der Vereinbarung viel auf dem Spiel stehe und sein Aufenthalt in Deutschland in Gefahr geraten könnte. Seine Bekannte sagte da etwas anderes aus. Von dem Umzug habe er erst zum Schluss der Unterhaltung gesprochen, zuvor sei es um seine ehemalige Partnerin gegangen.

„Es ist ein Grenzbereich“, befand Richter Wassermann. Er stellte das Verfahren ein, nachdem sich Angeklagter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 270 Euro zugunsten der Uno-Flüchtlingshilfe geeinigt hatten. Die Summe sei „das Unterste, was ich vertreten kann“, meinte Wassermann, der zunächst auf 300 Euro bestanden hatte. Der Angeklagte verwies jedoch –erfolgreich – auf seine baldige Arbeitslosigkeit.

Quelle: Merkur

 

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