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Mrz 30

Drei geköpfte Schafe im Hausflur: Polizei ermittelt

In der Talstraße sollen in einem Hinterhof Schafe geschlachtet worden sein Foto: Britta Pedersen/dpa

Gera. Drei geschlachtete Schafe in einem Hinterhof in der Talstraße, überall Blut und die Stadtverwaltung habe Kenntnis davon – ob wir über einen solchen Vorfall Näheres von der Stadt wüssten, fragte uns eine Leserin über unsere Facebook-Seite. Sie selbst hatte nur von Bekannten davon erfahren.

Tatsächlich konnten Polizei und Stadtverwaltung einen Vorfall dieser Art auf unsere Nachfrage hin bestätigen. Wie die Polizei erklärte, war sie dabei im Einsatz wegen möglicher Tierschutzverstöße. Eine Zeugin hatte gemeldet, dass am Nachmittag drei lebende Schafe aus einem Transporter geladen und in den Hinterhof eines Hauses in der Talstraße gebracht worden. Als die Beamten dem nachgingen, stellten sie vor Ort die drei Schafe „tot und geköpft im Hausflur“ fest. Das Veterinäramt der Stadt, das von den Beamten zur Fachberatung hinzugezogen wurde, habe schließlich das Tierheim zur Entsorgung der Tierkadaver eingeschaltet, so die Polizei weiter.

Laut den Ermittlern wurde gegen einen 21-jährigen tatverdächtigen Syrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

„Zuständig in derartigen Fällen ist die Ordnungsbehörde der Stadt Gera, speziell das Veterinäramt“, so die Polizei. Nachfragen bei der Stadt, etwa zur Art der Schlachtung oder, ob das Fleisch zum Verkauf oder für den Eigenbedarf gedacht war, wurden mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht beantwortet.

Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, seien weitere Vorfälle dieser Art nicht bekannt, jedoch gab es vereinzelt Zeugenhinweise zu illegal entsorgten Tier- und Schlachtresten, Fälle, in den jeweils auch Anzeige erstattet und die Stadt eingeschaltet wurde.

Hausschlachtung nicht ohne weiteres möglich

Doch was unterscheidet den Fall mit den Schafen in der Talstraße von einem Kleinbauern auf dem Land, der auf seinem Hof Kaninchen oder Geflügel schlachtet? Im Gegensatz zu diesen Kleintieren müssen Schafe als Huftiere vor einer Hausschlachtung nach den Vorgaben der Tierischen-Lebensmittel-Hygieneverordnung zur Fleisch- und unter Umständen davor bereits zur Schlachttieruntersuchung angemeldet werden.

Überdem steht das Tierschutzgesetz, das das Töten von Wirbeltieren allgemein nur Personen mit dafür notwendigen Kenntnissen und Befähigung erlaubt und für das Schlachten von warmblütigen Tieren eine vorherige Betäubung vorschreibt. Zwar gibt es hier die Ausnahmeregelung für das sogenannte Schächten aus religiösen Gründen, allerdings ist für dieses rituelle Schlachten ohne Betäubung eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zwingend erforderlich.

Heißt: Ohne Kenntnis des Veterinäramtes darf im Grunde kein Schaf daheim geschlachtet oder geschächtet werden.

Quelle: Thüringer Allgemeine

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