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Dez 16

Dublin-Fälle: Doppel-Asylbewerber sollen geringere Sozialleistungen erhalten

Eigentlich müssen Asylbewerber dort ihr Asylverfahren durchlaufen, wo sie erstmals den Boden der EU betreten haben. Viele halten sich aber nicht an die „Dublin-Verordnung“ und beantragen doppelt Asyl. Dagegen wollen die Bundesländer nun vorgehen.
Quelle: WELT/Sebastian Struwe

Die 16 Ministerpräsidenten fordern eine Gesetzesinitiative, dass „Dublin-Fälle“ nur noch gekürzte Sozialleistungen erhalten sollen. Etwa ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber könnte bald davon betroffen sein.

Asylbewerber sollen in Deutschland künftig geringere Sozialleistungen erhalten, sofern sie schon in einem anderen europäischen Staat Asyl beantragt haben. Damit wollen die Bundesländer Anreize für eine unerlaubte Weiterwanderung innerhalb Europas reduzieren.

Die 16 Ministerpräsidenten fordern „die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf“, das Asylbewerberleistungsgesetz so zu erweitern, dass die sogenannten Dublin-Fälle „nur noch gekürzte Leistungen erhalten“. Der Beschluss, der nach der Dezember-Konferenz der Länderchefs an die Bundesregierung versandt wurde, liegt WELT vor.

Von den Kürzungen könnte ungefähr ein Drittel der nach Deutschland kommenden Asylbewerber betroffen sein. So viele werden etwa als „Dublin-Fälle“ eingestuft. Im ersten Halbjahr 2018 gab es bei rund 77.000 Asylerstanträgen rund 30.000 sogenannte Übernahmeersuchen. Bei so vielen Migranten kam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Ergebnis, dass ein anderer Dublin-Staat für sein Asylverfahren zuständig ist, und bat das jeweilige Land, den Migranten zurückzunehmen.

Immerhin rund 21.000 Mal erteilten die angefragten Staaten ihre Zustimmung, weil sie die Einschätzung der deutschen Seite teilten, dass sie zuständig seien. Tatsächlich überstellt wurden aber nur 4922 dieser „Dublin-Fälle“, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linkspartei-Anfrage hervorgeht. In den vergangenen Jahren war die Erfolgsquote sogar noch schlechter.

Je länger die nach Deutschland weitergereisten Doppel-Asylbewerber ihre Rückführung durch Klagen, ärztliche Atteste oder Untertauchen verzögern, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit für eine Rückführung in ihren zuständigen Staat. Denn findet eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten statt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an Deutschland über. Falls sich der Migrant in Haft befindet, kann die Überstellungsfrist auf maximal ein Jahr verlängert werden. Auf höchstens 18 Monate kann sie verlängert werden, wenn der Abzuschiebende nicht auffindbar ist.

Grundsätzlich erhalten Asylbewerber in den ersten Monaten nur sogenannte Grundleistungen, die etwa zehn Prozent niedriger als die Sozialhilfe sind und zum Teil als Sachleistungen erbracht werden. Nach der Anerkennung ihres Antrags, aber spätestens 15 Monate nach der Einreise erhalten sie Leistungen in Höhe der Sozialhilfe, bei einem Alleinstehenden sind das 416 Euro.

Diese rasche materielle Gleichstellung der Migranten, selbst wenn ihr Antrag abgelehnt wird, war die politische Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils im Jahr 2012, das die bis dahin viel niedrigeren Zahlungen als menschenunwürdig beurteilte.

Allerdings wurde den verantwortlichen Politikern bewusst, dass die im europäischen Vergleich hohen Leistungen Deutschland noch attraktiver für illegale Migranten machen. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren für verschiedene Tatbestände Leistungskürzungen ermöglicht, die eine Halbierung der Bezüge nach sich ziehen können.

Quelle: welt

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