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Feb 02

Einbürgerung in Deutschland: Deutscher Pass ab Geburt für fast jeden Asylanten

Das Grundgesetz im Zentrum: Einbürgerungszeremonie in Hannover Quelle: pa/dpa/Julian Stratenschulte

20 Jahre nach der großen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stellt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zwei Entwicklungen fest: Zum einen gibt es seither insgesamt weniger Einbürgerungen. Zum anderen beantragten aber zuletzt mehr EU-Ausländer einen deutschen Pass.

Laut BiB hatten im Jahr 2000 nur 4400 Bürger der – damals noch kleineren – EU die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. 2018 seien es dann 36.000 Personen gewesen. „Damit geht jeder dritte neu ausgestellte Pass an einen EU-Bürger“, schreibt das Institut in einer Pressemitteilung. Demnach haben die Erweiterungsrunden der Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 sowie das absehbare Ausscheiden Großbritanniens die Einbürgerungszahlen von EU-Angehörigen zuletzt deutlich ansteigen lassen. Mit 6300 stellten die Briten 2018 die größte Gruppe unter den Eingebürgerten aus der restlichen EU. Hier spielte der sich anbahnende Brexit die Hauptrolle. Danach folgten Polen (6200) und Rumänen (4300).

Insgesamt komme aber die Mehrheit der eingebürgerten Menschen nach wie vor aus Ländern außerhalb der EU, hieß es weiter. 2018 seien 75.000 solcher Ausländer eingebürgert worden. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei (16.700), Irak (4000) und das Kosovo (3800), wie das BiB unter Berufung auf das Statistische Bundesamt mitteilte.

Ein Blick in die Einbürgerungsstatistik von Destatis zeigt, dass in Deutschland 1999 – im letzten Jahr vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – noch 248.000 Ausländer eingebürgert worden waren. Am 1. Januar 2000 traten dann die neuen Regeln inkraft: Seither sanken die Einbürgerungen deutlich bis auf den Tiefststand 94.000 im Jahr 2008 – um seither wieder leicht anzusteigen bis auf 112.000 im Jahr 2018.

Quelle: Infografik WELT

Hauptgrund für den starken Rückgang der Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 war, dass durch die Reform weniger Kinder von Ausländern ihre Einbürgerung beantragen mussten, weil sie schon ab Geburt den deutschen Pass bekamen. Bis zur Jahrtausendwende wurde deutscher Staatsbürger ab Geburt nur, wer mindestens einen deutschen Elternteil hatte. Nach diesem am Abstammungsprinzip (ius sanguinis) orientierten Staatsbürgerschaftsmodell bekamen Kinder ohne mindestens einen deutschen Elternteil erst einmal keinen deutschen Pass. Den konnten sie damals erst im Alter von 15 Jahren beantragen.

Zum 1. Januar 2000 wurde das alte Abstammungsprinzip um das neue Geburtsortprinzip (ius soli) erweitert. Seither erhalten auch in Deutschland geborene Kinder von zwei Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit – falls mindestens ein Elternteil schon seit acht Jahren legal im Land lebt.

Mit der Reform brachen folglich auch die Geburten nicht deutscher Kinder ein. Wurden 1999 – nach dem alten Recht – noch 95.000 ausländische Babys in Deutschland geboren, waren es ein Jahr danach laut Destatis mit 50.000 nur noch etwa halb so viele. Die Zahlen sanken weiter bis auf den Tiefststand 2006 (29.000). Sie steigen erst wieder seit dem Beginn der Migrationskrise deutlich an: von 52.000 im Jahr 2014 auf 105.000 vier Jahre später.

Neben dem Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurde als zweites wichtiges Element der Reform die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 15 Jahren auf in der Regel acht Jahre deutlich verkürzt. Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

 Quelle: welt.

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